Demokratie


Demokratie braucht den dauerhaften Einsatz aller Bürger*innen, damit sie erhalten bleibt. Es reicht nicht, „nur“ zur Wahl zu gehen, sondern es bedarf der demokratischen Bildung der Bürger*innen. Aus diesem Grund machen wir uns dafür stark, dass bereits in den Schulen das Konzept der Demokratie erläutert wird und fördern Jugend- und Schülerparlamente. Wir setzen auf politische Beteiligung und versuchen stets, unser eigenes politisches Handeln so transparent wie möglich zu machen.

So haben wir das Wahlalter für Kommunalwahlen auf 16 Jahre gesenkt, um auch jungen Menschen mehr Mitsprache zu ermöglichen. Außerdem haben wir mit dem Thüringer Gesetz über das Verfahren beim Einwohnerantrag, Bürger*innenbegehren und Bürger*innenentscheide und die Bürger*innenbeteiligung auf kommunaler Ebene nachhaltig gestärkt. Dies wollen wir auch auf Landesebene erreichen.

Wir wollen, dass zukünftig Gesetzgebungs- und Entscheidungsverfahren durch Konsultationen mit der Bürger*innenschaft, zum Beispiel in Bürger*innenräten ergänzt werden. Damit soll die repräsentative Demokratie mit direktdemokratischen und partizipatorischen Formen verbunden werden und über die konkrete Ausgestaltung eine breite gesellschaftliche Debatte geführt werden.

Das Verbot von Volksbegehren mit finanziellen Folgen, wie es in der Thüringer Verfassung festgeschrieben ist, kann zur Verhinderung von fast allen Initiativen aus der Bevölkerung herangezogen werden. Wir werden deshalb dieses sogenannte Finanztabu deutlich entschärfen, sodass durch Volksbegehren mehr aktive Vorschläge in die Landespolitik gebracht werden können. Außerdem wollen wir die Quoren für direktdemokratische Beteiligungsformate senken, um diese einfacher zu ermöglichen.

Wir streben einen weitgehenden Einschluss der Jugendlichen ab 14 Jahren in das aktive Wahlvolk an, und machen uns für die Senkung des Wahlalters schon in dieser Legislaturperiode auf 16 Jahre stark. Junge Menschen können sich in die Demokratie einbringen, indem sie früh mitentscheiden können.

Das Versammlungsrecht ist für uns ein hohes Gut. Deshalb wollen wir kein Versammlungsverhinderungsgesetz, sondern ein liberales Versammlungsfreiheitsgesetz für Thüringen erarbeiten und verabschieden. So wollen wir in einem solchen Gesetz friedliche Blockaden regeln, Vermummungen zu Ordnungswidrigkeiten abstufen und die Behörden zur stärkeren Kooperation verpflichten.

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