Herber Schlag für die parlamentarische Demokratie in Thüringen

Herber Schlag für die parlamentarische Demokratie in Thüringen

Im heutigen Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz im Thüringer Landtag fand der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen, der die Einrichtung eines verbindlichen Lobbyregisters beim Thüringer Landtag und strengere Regeln für Abgeordnete vorsah, keine Mehrheit. 

Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, justizpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Heute ist ein herber Schlag für die parlamentarische Demokratie in Thüringen. Der seit drei Jahren diskutierte Vorschlag von Rot-Rot-Grün für ein verbindliches Lobbyregister und für strengere Regeln für Abgeordnete wurde von den Oppositionsfraktionen abgelehnt. Damit werden weitere Maßnahmen verhindert, die Politik noch sauberer, transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten. Als Ergänzung zum „legislativen Fußabdruck“, den die rot-rot-grüne Mehrheit in der vergangenen Legislatur auf den Weg brachte, hätte das Lobbyregister aufgezeigt, wer wie politische Einflussnahme auf staatliche Entscheidungen und Entscheidungsträger*innen nimmt. Die vorgeschlagenen Änderungen im Thüringer Abgeordnetengesetz, nämlich die volle Transparenz bei Nebeneinkünften und ein Verbot von Direktspenden an Abgeordnete, hätte das Vertrauen in politische Institutionen und für politische Entscheidungsträger*innen gestärkt.“

„Für uns Bündnisgrüne ist klar: Demokratie lebt vom Vertrauen der Bürger*innen in die Menschen, die sie in Parlamenten und Institutionen vertreten. Wir gehen seit Jahren mit gutem Beispiel voran und veröffentlichen auf unserer Website unter der Rubrik „gläserne Abgeordnete“ alle Nebeneinkünfte und Nebentätigkeiten. Dies entspricht übrigens auch der Empfehlung der unabhängigen Expert*innenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetengesetzes, die kürzlich ihren Abschlussbericht vorlegte. Wir setzen uns auch weiter für ein verbindliches Lobbyregister ein, denn Studien zeigen ganz klar: Lobbytransparenz führt zu einem Rückgang von Korruption. Wir werden nicht müde, auch zukünftig für Transparenz einzustehen, um dadurch Vertrauen in politische Entscheidungsprozesse und demokratische Systeme zu stärken“, erklärt Rothe-Beinlich abschließend.

 

Hintergrund:

Als Reaktion auf die sogenannte Maskenaffäre rund um den früheren Südthüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Mark Hauptmann, der mit Maskengeschäften 997.000 Euro verdiente, brachte Rot-Rot-Grün im Mai 2021 einen Gesetzentwurf auf den Weg, der unter anderem die Einrichtung eines verbindlichen Lobbyregisters beim Thüringer Landtag vorsieht (Drucksache 7/3356). In der Plenarsitzung am 03.06.2021 wurde der Entwurf erstmals beraten und in den zuständigen Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Dieser führte sowohl eine mündliche als auch eine schriftliche Anhörung durch. Im Ergebnis dieser brachten die Regierungsfraktionen einen Änderungsantrag auf den Weg, der sich zur weiteren Beratung im Ausschuss befindet und in der heutigen Sitzung abgelehnt wurde.

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