Die Daten unserer Abgeordneten werden zeitnah entsprechend der Veränderung der Grund- und der Aufwandsentschädigungen mit Wirkung vom 1. Januar 2022 aktualisiert.
Die Leistungen an Abgeordnete regelt das Thüringer Abgeordnetengesetz (ThürAbgG).
Als Mitglieder des Thüringer Landtags erhalten wir nach § 5 Abs. 1 ThürAbgG jeweils eine monatliche Diät in Höhe von 6.272,15 Euro. Diese Grunddiät ist voll zu versteuern und wird nicht durch ein 13. Monatsgehalt oder Sonderzahlungen ergänzt. Darüber hinaus wird uns nach § 6 Abs. 2 ThürAbgG eine monatliche Kostenpauschale gezahlt, die sich wie folgt zusammensetzt:
- allgemeine Kosten, insbesondere für die Betreuung des Wahlkreises (z. B. Bürokosten, Porto, Telefon und Sonstiges) in Höhe von 1.402,93 Euro;
- Mehraufwendungen aus der Tätigkeit am Sitz des Landtags in Höhe von 438,43 Euro;
- Fahrten in Ausübung des Mandats bei einer Entfernung des Wohnortes oder eines von der/dem Abgeordneten zu benennenden Abgeordnetenbüros bis zum Sitz des Landtags
- von bis zu 20 km in Höhe von 263,06 Euro,
- von bis zu 40 km in Höhe von 438,43 Euro,
- von bis zu 60 km in Höhe von 569,95 Euro,
- von bis zu 80 km in Höhe von 701,46 Euro,
- von bis zu 100 km in Höhe von 832,99 Euro,
- von bis zu 120 km in Höhe von 964,52 Euro und
- ab 120 km in Höhe von 1.096,08 Euro.
Entsprechend der Empfehlung der Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen spenden wir monatlich einen Betrag von 15 Prozent der steuerpflichtigen Grundentschädigung einschließlich 15 Prozent der Zuschläge an die Landespartei. Zudem spenden wir alle regelmäßig an zivilgesellschaftliche Vereine und Verbände.
Je kindergeldberechtigtem Kind können vom Mandatsträgerbeitrag 200,- Euro pro Monat in Abzug gebracht werden.
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Im Sinne einer ebenfalls gläsernen Fraktion finden Sie als Anhang die Rechnungslegung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag für das Jahr 2020 sowie die Bestätigung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.