Der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) beziehungsweise das Fernstraßenausbaugesetz mit dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen listet für Thüringen in Anlage 1 mehr als 50 Vorhaben in den Bedarfskategorien Vordringlicher Bedarf (VB) und Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*) auf. Für zahlreiche Vorhaben besteht de facto kein Bedarf; andere Vorhaben sind zusätzlich vor Ort sehr umstritten oder ihre Entlastungswirkung ist zweifelhaft, wie beispielsweise die Ostumfahrung von Weimar (Bundesstraße [B] 7). Angesichts begrenzter Planungskapazitäten und einem im Bundeshaushalt weiter absinkenden jährlichen Verfügungsrahmen (siehe Drucksache 20/11198 des Deutschen Bundestags vom 26. April 2024) für den Aus- und Neubau von Bundesstraßen in Thüringen ist aus meiner Sicht eine strikte Priorisierung der Straßenbauvorhaben nach ihrem verkehrlichen Nutzen unabdingbar.
Seit Anfang des Jahres gibt es zudem mehrere Pressemeldungen, dass sich der Bau von Ortsumfahrungen (OU) des BVWP 2030 deutlich verzögert und verteuert. Die OU Holbach-Günzerode (B 243) soll statt im Jahr 2026 voraussichtlich im Jahr 2029 kommen, der Ausbau der B 4 Sundhäuser Berge startet voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2029. Bei der OU Bad Salzungen (B 62, 5. Bauabschnitt) gibt es Probleme bei der Gründung von Brückenpfeilern.