Informationsfreiheit für Verkehrsuntersuchungen der Straßenbauämter

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Das Straßenbauamt Südwestthüringen hat für die Ortslage Leimbach an der Bundesstraße (B) 62 (zwischen Landesstraßen (L) 1120 und L 2895) durch die Bauhaus-Universität im Jahr 2011 eine Sicherheitsanalyse durchführen lassen. Mitglieder der Bürgerinitiative Leimbach baten nach Fertigstellung der Studie um Einsicht. Diese wurde ihnen nur unter der Maßgabe zugestanden, dass sie keine Kopien machen können. Laut § 6 Abs. 6 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) ist dem Antragsteller die Anfertigung von Notizen und Kopien gestattet, sofern nicht Urheberrechte entgegenstehen. Darüber hinaus ist nach § 6 Abs. 5 Satz 2 und 3 ThürIFG die Bitte auf eine bestimmte Art des Informationszugangs nur aus wichtigem Grund abzulehnen, insbesondere wenn dadurch ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand entstünde.

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