Mit dem Beschluss von CDU, FDP und AfD wurde heute im Haushaltsausschuss das Gesetz zur Änderung der Grunderwerbsteuer in das Plenum überwiesen. Nun soll der Landtag die Senkung beschließen. Dazu erklärt Olaf Müller, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Dieser Beschluss wird zu Mindereinnahmen von rund 60 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2024 führen. Diese Gelder werden im kommenden Jahr in vielen Bereichen fehlen, die insbesondere die freiwilligen Leistungen des Landes betreffen. Dazu gehören bspw. viele Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, Unterstützung von Ehrenamt, Beratung und Integration. Der Beschluss ist somit haushaltsrelevant und torpediert den Haushaltsentwurf der Landesregierung bereits vor dessen Einbringung in den Landtag. Ursprünglich war zwischen Rot-Rot-Grün und CDU vereinbart worden, die Grunderwerbsteuer gemeinsam mit dem Haushalt zu verhandeln. Wie wir sehen, sind Absprachen mit dieser Opposition keinen Cent wert.“
Das Haushaltsaufstellungsverfahren wird nun schon vor seinem eigentlichen Beginn in Frage gestellt. Es steht zu befürchten, dass zum Jahreswechsel kein verfassungsgemäßer Haushalt vorgelegt werden kann.
„CDU, FDP und AfD müssten nun klare Hinweise geben, an welchen Stellen im Haushalt diese Minderausgaben ausgeglichen werden sollen. Ich hege wenig Hoffnung, dass durch die FDP substanzielle Hinweise auf diesen Ausgleich kommen werden. Gleiches gilt für die AfD. Leider erwarte ich auch von der CDU keine inhaltliche Zuarbeit. Wenn wir tatsächlich den Erwerb von Wohneigentum sozialer gestalten wollen, gäbe es ebenfalls andere Ansätze, die eine Berücksichtigung finden sollten, u.a. die Notargebühren oder Makler*innenkosten, die gesenkt werden könnten“, gibt Müller abschließend zu Bedenken.