Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit einer Globalen Minderausgabe im Thüringer Landeshaushalt

Gutachten Deckblatt
Ausgabe Jahr
2022

Bereits im Januar, noch bevor der Thüringer Haushalt 2022 mit einer Globalen Minderausgabe in Höhe von 330 Mio. Euro beschlossen wurde, äußerte unsere Fraktion verfassungsrechtliche Bedenken, vor allem mit Blick auf die in der Thüringer Verfassung enthaltenen Haushaltsgrundsätze. Nachdem der Thüringer Rechnungshof unsere Kritik bestätigte und das Instrument der Globalen Minderausgabe in den letzten Jahren immer wieder kontrovers diskutiert wurde, haben wir die Verfassungsmäßigkeit durch einen juristischen Gutachter prüfen lassen.

Gewinnen konnten wir dafür den renommierten Staatsrechtler und Volkswirt Prof. Dr. Dr. h.c. Helmut Siekmann, der bis März 2018 Inhaber der Stiftungsprofessur für Geld-, Währungs- und Notenbankrecht am Institute for Monetary and Financial Stability (IMFS) an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main war und das IMFS als Geschäftsführender Direktor leitete. Darüber hinaus gehört er zu den Gründern der „House of Finance Policy Platform“. Schwerpunkte seiner Forschungstätigkeit sind das Finanzrecht, das Finanzverfassungsrecht des Bundes und der Länder sowie das Geld- und Notenbankrecht.

Das Gutachten haben wir in einer Pressekonferenz präsentiert und findet sich anbei.