Abweichung von mehreren Vorschriften der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 aufgrund Gruppenanerkennung der "Bürger für Thüringen"

Plenarsaal | Thüringer Landtag

Der Thüringer Landtag beschloss in seiner 87. Sitzung am 15. Juli 2022 den Antrag der Regierungsfraktionen, der erforderliche Änderungen mehrerer geschäftsordnungsrechtlicher Vorschriften auf den Weg bringt. 

Die Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen macht Anpassungen an Beschlüssen des Landtags notwendig, mit denen von Vorschriften der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags abgewichen wurde. Vor diesem Hintergrund sollen mit dem vorliegenden Antrag die im Antragstext bezeichneten Beschlüsse des Landtags im Lichte der veränderten Rahmenbedingungen im Landtag neu gefasst werden. Die übrigen Festlegungen in den im Antragstext genannten Beschlüssen sollen davon unberührt bleiben.