Gleiche Bezahlung von Grundschullehrkräften an freien Schulen mehr als überfällig

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Heute wird im Thüringer Landtag der rot-rot-grüne Gesetzentwurf zur Anpassung der Schüler*innenkostenjahresbeträge für Grundschüler*innen an freien Schulen eingebracht und diskutiert. Dazu erklärt die Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Astrid Rothe-Beinlich:

„Grundschullehrkräfte sollen überall gleich viel wie Lehrkräfte anderer Schularten verdienen. Für diesen Grundsatz haben wir lange im Land gestritten und waren sehr froh, dass zum 01. August 2021 die Angleichung der Besoldung auf der Stufe A 13 für die staatlichen Grundschullehrkräfte in Kraft trat. Diese Angleichung soll nun selbstverständlich auch für die freien Schulen gelten.“

Die grüne Bildungspolitikerin hofft nun darauf, dass im Parlament rasch beraten wird und verweist dazu auf zahlreiche Gespräche mit der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger, die im Vorfeld stattfanden. „Viele freie Schulträger haben ihrerseits die Bezahlung der Grundschullehrkräfte verbessert und warten auf eine Anpassung der Finanzhilfe. Daher schaffen wir als Gesetzgeber angemessen, sachgerecht und zügig die Grundlagen für die Angleichung der Gehälter“, so Rothe-Beinlich abschließend.

 

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf sieht eine Anhebung der Schüler*innenkostenjahressätze für Grundschüler*innen rückwirkend zum 01. Januar 2022 vor. Damit erhalten die freien Schulen zielgenau eine verbesserte Finanzhilfe und können verlässlich planen. Die Schüler*innenkostenjahresbeträge für Grundschüler*innen sollen um 372 Euro angehoben werden. Damit wird die Finanzhilfe für 6300 Schüler*innen verbessert und die freien Schulen erhalten jährlich ca. 2,4 Mio. Euro mehr.