Qualitätsentwicklung im System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung - Einrichtung eines landesweiten Zentrums für frühkindliche Bildung

KiTa

Mit dem Beschluss des Vierten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes verabschiedeten die Koalitionsfraktionen in der 138. Plenarsitzung des Thüringer Landtages einen Antrag, der die Einrichtung eines landesweiten Zentrums für frühkindliche Bildung auf den Weg bringt. 

Die Einrichtung eines Zentrums für frühkindliche Bildung hat das Ziel, eine nachhaltige, integrierte und systematische Qualitätssicherung und -entwicklung des Systems der frühkindlichen Bildung, Betreuung, und Erziehung in Thüringen zu gewährleisten. Die Konzipierung, Implementierung und operative Steuerung und Umsetzung einer landesweiten Qualitätsstrategie soll durch diese landesweit tätige und trägerunabhängige Struktur erfolgen.

Aufgaben eines solchen Zentrums sind unter anderem der Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis, die Konzipierung und Umsetzung von Angeboten der Fort- und Weiterbildung, die Unterstützung von internen Selbstevaluationen sowie der Qualitätsentwicklung der Kindertageseinrichtungen, die Umsetzung eigener Pilotprojekte, die Förderung des Austauschs und der Vernetzung, als auch die Beratung und Unterstützung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und des Landes.

Die Etablierung eines Zentrums für frühkindliche Bildung bezweckt nicht den Auf- bzw. Ausbau einer landeseigenen Struktur. Es handelt sich um die Förderung einer Hochschul- oder hochschulnahen Einrichtung. Die Aufgaben des Zentrums im Bereich der Fort- und Weiterbildung sowie des Austauschs und der Vernetzung sind unter Wahrung der Trägerautonomie eine auf den gesamten Freistaat bezogene Ergänzung zu den Aufgaben der Träger im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung, die in § 6 Abs. 1 ThürKigaG benannt sind. Für die Einrichtung eines Zentrums für frühkindliche Bildung werden jährliche Kosten in Höhe von rund 700.000 Euro erwartet.