Zweites Thüringer Mantelgesetz berücksichtigt endlich Belange der Studierenden

Wissenschaft

Heute hat der Landtag das Zweite Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verabschiedet. Mit dem Gesetz werden endlich Belange der Studierenden, die bisher in der Pandemie maßgeblich außen vor waren, systematisch und dauerhaft berücksichtigt. Olaf Müller, wissenschaftspolitischer Sprecher der Thüringer Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erklärt dazu:  

 „Die Rahmenbedingungen des Studiums haben sich geändert und das wirkt sich eben auch auf die Dauer des Studiums aus. Geforderte Pflichtpraktika können bspw. bisweilen nur beschwerlich oder gar nicht absolviert werden. Oft haben die Praxispartner*innen nicht die Ressourcen, Praktikant*innen ins mobile Arbeiten zu schicken, bzw. sie adäquat zu betreuen. Die bisher angesetzte Regelstudienzeit, die schon unter normalen Bedingungen von rund 60% der Studierenden nicht eingehalten werden kann, wird noch unrealistischer. Es drohen Langzeitstudiengebühren. Um diese finanziell zu bestreiten, bleibt Studierenden nur das Bundesdarlehen, also zusätzliche Schulden.“

„Genau hier haben wir mit dem Gesetz nachgebessert, die Regelstudienzeit um zwei Semester verlängert und die Langzeitstudiengebühren ebenfalls für die Dauer der Pandemie ausgesetzt. Das schafft Planungssicherheit und entlastet die Studierenden finanziell. Für uns ist es der erste Schritt, diese sinnfreien Gebühren ein für alle Mal zu beerdigen“, so Müller abschließend.