Mit Blick auf das heute beschlossene Gesetz zum integrierten Bachelor im Jurastudium erklärt Astrid Rothe-Beinlich, justizpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Wir schaffen damit eine große Entlastung für Jurastudierende. Mit einem Bachelorabschluss eröffnen sich Perspektiven, unabhängig vom Bestehen des Staatsexamens. Damit werden erworbene Kenntnisse und erbrachte Leistungen formell honoriert. Das kann den Prüfungsstress und die Belastungen der Examensvorbereitung ein wenig abmildern.“
Fakt ist: Nicht jede Tätigkeit im juristischen Bereich erfordert auch ein Staatsexamen. „Auch bei endgültigem Nichtbestehen des Staatsexamens haben Studierende mit dem Bachelor nun die Möglichkeit, ihren juristischen oder wissenschaftlichen Werdegang weiter fortzusetzen. Ihre juristischen Kompetenzen können in der Perspektive damit auch einen Teil des Fachkräftemangels abfedern und eröffnen den Studierenden auch in anderen Berufsfeldern jenseits des klassischen Juristen Perspektiven“, so Rothe-Beinlich weiter.
„Schade ist, dass es der CDU mehr um die eigene Federführung, als um die Sache ging. Im Kern bestand und besteht unter allen demokratischen Fraktionen Einigkeit. Auch deshalb haben wir dem mehrheitlich im Ausschuss geänderten Gesetzentwurf zugestimmt und unseren eigenen Gesetzentwurf zurückgestellt. Entscheidend war und ist schließlich, den Studierenden jetzt den vollwertigen Bachelor als eigenständigen Abschluss auch in Thüringen zu ermöglichen und das auch rückwirkend“, schließt Rothe-Beinlich.