Bundesverkehrswegeplan (BVWP) Straße 2015-2030 – nachgefragt

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Im Moment laufen in den Ländern die Vorbereitungen für die Anmeldungen von Verkehrsinf-rastrukturprojekten für den neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Wesentliche Merkmale der Grundkonzeption für den Verkehrsträger Straße sind: • Es gibt noch keine Festlegung auf ein Gesamtinvestitionsvolumen. • Erhalt geht vor Neu- und Ausbau. • Die Hauptachsen sollen gestärkt werden. • Maßnahmen des bisherigen Bundesverkehrswegeplans haben keinen Bestands-schutz. Die Anforderungen an die Projekte werden deutlich erhöht. Im neuen BVWP soll eine weitere Dringlichkeitskategorie (Vordringlicher Bedarf plus) eingeführt werden. Zusammen mit weite-ren Prüfvorgaben (u.a. Alternativen, Netzwirkung, Lärm, Umwelt etc.) soll eine stärkere Priorisierung erreicht werden. Zur Vorbereitung der Anmeldeliste wurden den Ländern Eng-passanalysen zur Verfügung gestellt. Weiteres Merkmal der Grundkonzeption ist eine früh-zeitige transparente Bürger- und Verbändebeteiligung. Bis September 2013 sollen die Länder ihre Straßenprojekte anmelden. Aus Thüringen sind noch keine Vorschläge bekannt. Die Landesregierung gab in Drs. 5/5068 Auskunft zum BVWP. Laut dem dort skizzierten Zeitplan sollte die Anmeldung der Projekte im Frühjahr 2013 erfolgen. Das Kabinett sollte in diesem Zeitraum die Liste erhalten. Die Entscheidung darüber, ob ein noch nicht im Bau befindliches Projekt künftig wegfällt, könne nur vom Bun-desgesetzgeber getroffen werden. Andererseits machte die Landesregierung deutlich, dass sie auf die im BVWP enthaltene Ortsumgehung Wutha-Farnroda verzichten wolle. Diese Ortsumgehung steht in direktem Zusammenhang mit der geplanten Umverlegung der B19 bei Eisenach. Bürgerinitiativen und Träger öffentlicher Belange haben im laufenden Rau-mordnungsverfahren (ROV) zur B19n gravierende Mängel in den Planungsgrundlagen nach-gewiesen.
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