Statement der Fraktionsvorsitzenden und justizpolitischen Sprecherin, Astrid Rothe-Beinlich zur Beratung des Thüringer Juristenausbildungsgesetz (ThürJAG):
„Gemeinsam mit dem Gesetz der Landesregierung sichert unser Änderungsantrag die Zukunftsfähigkeit der Thüringer Justiz. Die Änderungen schaffen Rechtssicherheit und -klarheit und steigern die Attraktivität des Ausbildungsstandorts Thüringen enorm. Die Änderungen sollen dafür Sorge tragen, dass wir gute junge Jurist*innen gewinnen und halten können, um der drohenden Pensionierungswelle und dem Fachkräftemangel adäquat entgegenwirken zu können. Die Novellierungen beruhen auf den Forderungen der angehörten Berufs- und Interessensgruppen, insbesondere hinsichtlich der Einführung der Verbeamtung auf Widerruf und der Senkung der Gebühren. Wir müssen uns weiterhin dafür stark machen, dass hohe Anforderungen an unsere Justiz gestellt werden, damit wir diese wichtige Säule unseres demokratischen Zusammenlebens sichern. Wichtig auch die Klarstellung, die sich bisher in der Thüringer Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung fand: Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst wird Bewerber*innen untersagt, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes tätig sind.“