Halbherzige Transparenz bei Nebeneinkünften reicht nicht aus

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Anlässlich des von CDU und SPD angekündigten Gesetzentwurfs zu Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften von Abgeordneten erklärt Carsten Meyer, justizpolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen: „Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass sich die Koalition endlich mit dem Thema der Nebentätigkeiten von Abgeordneten auseinandersetzt, auch wenn die Einsicht reichlich spät kommt. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Stufenregelung bei der Angabe von Nebeneinkünften greift aber deutlich zu kurz. Alle Einkünfte, die über 10.000 Euro im Jahr liegen, werden bei einer solchen Regelung gleich eingestuft, egal ob es sich um 10.001 Euro oder wesentlich höhere Summen handelt. Wirkliche Transparenz sieht anders aus.“ Bürgerinnen und Bürger hätten ein Recht darauf, zu erfahren, ob die Abgeordneten ihre Zeit auch noch anderen Institutionen, Vereinen oder Unternehmen widmeten, so Meyer. Einkünfte aus solchen Tätigkeiten oder Mitgliedschaften müssten transparent gemacht werden, denn nur so seien mögliche Interessenskonflikte sichtbar. „Wenn den Koalitionsfraktionen das Anliegen wirklich ernst ist, können und sollten sie aber auch schon vor einer Gesetzesänderung tätig werden. Wir haben auf unserer Fraktionshomepage eine Rubrik ‚gläserne Abgeordnete‘ eingerichtet, wo jede und jeder Interessierte genau nachvollziehen kann, welche Nebeneinkünfte unsere Abgeordneten erzielen bzw. in welchen Gremien sie vertreten sind. Diese einfache Möglichkeit, Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte offen zu legen, darf gerne kopiert werden“, so der Grünenpolitiker abschließend.