Zur heutigen Einsetzung des Untersuchungsausschusses samt Ergänzungen durch die Koalitionsfraktionen erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Wir haben einen Untersuchungsausschuss für die Frage der Stellenbesetzungen in der Landesregierung und oberen Landesbehörden von Anfang an unterstützt. Wenn man es ernst meint mit Aufarbeitung und Vergleichbarkeit, gilt es allerdings, nicht nur eine Regierungskonstellation in den Blick zu nehmen. Mit diesem Vorschlag wurde und wird kein Minderheitenrecht beschnitten, da es den Kernbereich des Untersuchungsgegenstandes in keinster Weise angreift - im Gegenteil. So heißt es schließlich im Antrag von CDU und FDP selbst (siehe S.8 Punkt 3), dass sie prüfen wollen, inwiefern sich das Regierungshandeln in der Vorgängerregierung von der jetzigen Praxis unterschieden habe. Unser Änderungsantrag nahm lediglich eine Präzisierung des Untersuchungsgegenstandes vor und hat keinesfalls Minderheitenrechte tangiert.
Deshalb frage ich einmal mehr: Wovor haben CDU und FDP eigentlich Angst? Es stellt sich zudem die Frage nach den Ergebnissen der Prüfung der Legislatur von 2009 bis 2013 durch den Rechnungshof. Diese wurde zum einen nie abgeschlossen und zum anderen die Staatskanzlei außen vorgelassen. Dennoch nimmt der Rechnungshof selbst in seinem Bericht mehrfach Bezug auf diesen Zeitraum. Wir nehmen die Kritik des Rechnungshofes ernst. Und dazu gehören alle Fakten auf den Tisch.“