Gesetz zur Änderung des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes

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Wir fordern, das derzeit gültige Thüringer Informationsfreiheitsgesetz zu verlängern und unter breiter BürgerInnenbeteiligung einen neuen Gesetzentwurf zu formulieren, der in Anlehnung an das Hamburger Transparenzgesetz die Rechte der BürgerInnen auf Informationserteilung stärkt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 5/4986) ist nicht geeignet, dem Anspruch auf Informationsfreiheit gerecht zu werden. Mögliche Änderungsanträge zum vorgelegten Gesetzentwurf hätten lediglich die gröbsten Unzulänglichkeiten beseitigen können. Darüber hinaus wären beispielsweise Regelungen zu umfassenden veröffentlichungspflichtigen Dokumenten und der benutzerInnenfreundlichen Regelungen für ein zentrales Informationsregister nötig gewesen. Dies hätte jedoch zu einem Normenpuzzle geführt und wäre überdies auch in den übrigen Regelungen dem Anspruch eines zeitgemäßen Gesetzes auf Informationsfreiheit nicht gerecht geworden.