Die Strafbarkeit der Beförderungserschleichung an sich, aber insbesondere auch die Verhängung von Ersatzfreiheitsstrafen infolge einer Verurteilung wegen Beförderungserschleichung, sind leider noch immer gegenwärtig und waren in den vergangenen Jahren regelmäßig Gegenstand öffentlicher Debatten. So gab es bereits im Jahr 2019 eine Bundesratsinitiative, unter anderem aus Thüringen, die zum Ziel hatte, Fahren ohne Fahrschein künftig als Ordnungswidrigkeit zu behandeln, die aber nie abschließend beraten wurde. Aktuell ist die Herabstufung der Beförderungserschleichung zur Ordnungswidrigkeit ein Gegenstand eines Eckpunktepapiers des Bundesministeriums der Justiz zur Reform des Strafrechts. Ferner wurde durch den Deutschen Bundestag im Juli 2023 eine Reform des Sanktionsrechts beschlossen, wodurch unter anderem die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe halbiert wurde. Um diese Debatte zielführend voranzubringen und gegebenenfalls Schlussfolgerungen daraus ziehen zu können, müssen grundlegende Daten vorliegen, so unter anderem, wie viele Fälle von Beförderungserschleichung der Thüringer Polizei bekannt wurden.
Fälle von Beförderungserschleichung in Thüringen in den Jahren 2023 und 2024
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