Die Strafbarkeit der Beförderungserschleichung an sich, aber insbesondere auch die Verhängung von Ersatzfreiheitsstrafen infolge einer Verurteilung wegen Beförderungserschleichung sind leider noch immer gegenwärtig und waren in den vergangenen Jahren regelmäßig Gegenstand öffentlicher Debatten. So gab es bereits im Jahr 2019 eine Bundesratsinitiative, unter anderem aus Thüringen, die zum Ziel hatte, Fahren ohne Führerschein künftig als Ordnungswidrigkeit zu behandeln, die aber nie abschließend beraten wurde. Um diese Debatte zielführend voran zu bringen und gegebenenfalls Schlussfolgerungen daraus ziehen zu können, müssen grundlegende Daten vorliegen, so unter anderem, wie viele Fälle von Beförderungserschleichung der Thüringer Polizei bekannt wurden.
Fälle von Beförderungserschleichung in Thüringen in den Jahren 2018 bis 2023
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