Zur Kritik des Rechnungshofs an der geplanten Globalen Minderausgabe von 330 Mio. Euro im Haushalt 2022 erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Olaf Müller:
„Der Rechnungshof bestätigt unsere Hauptkritik an der Globalen Minderausgabe, dass der Landtag damit seine Budgethoheit an die Regierung abgibt. Wir lassen als Fraktion die verfassungsmäßige Zulässigkeit der Globalen Minderausgabe deshalb gutachterlich überprüfen. Im Interesse aller waren wir gezwungen eine Globale Minderausgabe zu akzeptieren, da sich die CDU-Fraktion entgegen unserer fachlichen Einwände ideologisch mit ihren Ankündigungen und Forderungen im Vorfeld der Haushaltsverhandlungen verrannt hatte und der Schaden für das Land, ohne einen Haushalt, als gravierender eingeschätzt wurde.“
„Die CDU-Fraktion spricht zwar von haushaltspolitischer Verantwortung, hat aber nicht nur keine Deckungen innerhalb des Haushalts für ihre Änderungsanträge gefunden, sondern deckt sie hauptsächlich mit Hilfe der Globalen Minderausgabe. Das ist eine finanzpolitische Bankrotterklärung. Damit leistet die CDU-Fraktion dem Land einen Bärendienst. Einerseits feiert sie sich für zusätzliche Projekte und Aufwüchse im Haushalt, andererseits müssen ihretwegen die Kürzungen durch die Globale Minderausgabe innerhalb des Haushalts hauptsächlich über die Investitionen gefunden werden. Wir befürchten, dass die Investitionsquote Thüringens sinken und dadurch unter anderem die Wirtschaft und die Vereinslandschaft in Mitleidenschaft gezogen wird. Niemand kann mit diesem Haushalt zufrieden sein. Sollten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Haushalts aufkommen, werden weiter nur die destruktiven Kräfte im Landtag gestärkt, die kein Interesse an einem sachgerechten Haushalt haben. Die CDU-Fraktion ist aufgerufen, sich wieder weg von Ideologiepolitik und hin zur fachlichen und finanzpolitischen Diskussion zu bewegen“, so Müller abschließend.