Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

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Die Haushaltslage des Freistaates Thüringen ist dramatisch. Besondere Belastungen gehen vor allem in den Personalkosten der Landesbediensteten auf. Dieses Problem wird sich in Zukunft noch verschärfen. Auch Thüringens Rentnerinnen und Rentner müssen bereits heute große finanzielle Einschränkungen im Hinblick auf ihre Pensionen hinnehmen. Vor diesem Hintergrund ist es zwingend erforderlich, auch bei den Mitgliedern der Landesregierung die bisherige Privilegierung bei der Altersversorgung abzuschaffen. Die entsprechenden Bestimmungen des Thüringer Ministergesetzes - nämlich § 8 Abs. 1 Nr. 2 sind zu streichen, das Übergangsgeld gemäß § 10 Abs. 2 ist herabzusetzen und die Voraussetzung für den Erwerb von Ruhegehalt nach § 11 sind zu ändern. Der vollständige Gesetzentwurf ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.
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