Wahl der Mitglieder des beratenden Gremiums des Thüringer Ministergesetzes

Lobbyismus, ferngesteuert

Das beratende Gremium nach § 5 c des Thüringer Ministergesetzes ist gewählt. Die Mitglieder des beratendes Gremiums werden vom Landtag für die Dauer von fünf Jahren gewählt und dürfen keine Mitglieder oder Beschäftigte des Landtags, der Landesregierung oder von Ministerien sein. Sie sollen sich durch besondere Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der beruflichen Ethik, der Rechtswissenschaften oder zivilgesellschaftlichen Engagements auszeichnen. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.

Wir Bündnisgrüne konnten Norman Loeckel von Transparency International Deutschland e.V. als Mitglied gewinnen. Dieser setzt sich seit vielen Jahren für Transparenz und die Stärkung von Bürger*innenrechten ein.

Mit dem beratenden Gremium zum Ministergesetz gehen wir einen weiteren Schritt auf unserem Weg gegen unzulässigen Lobbyismus und eigennützige Einflussnahme in der Politik. 

Mit dem Thüringer Ministergesetz und seinem nunmehr besetzten Beirat geht Thüringen einen wichtigen Schritt, um eigennützigen Lobbyismus und die Möglichkeit der Einflussnahme von Unternehmen auf Exekutive und Legislative zu reduzieren und Transparenz herzustellen. Und diese Problematik ist real: zahlreiche Beispiele belegen, dass sich (finanzstarke) Interessengruppen mit den kürzlich ausgeschiedenen politischen Entscheidungsträger*innen deren Insider-Wissen und ihre aktuellen Kontakte in Ministerien und/oder Parlament sichern und so einen privilegierten Zugang zur Politik erhalten. Dies ist zerstörerisch für unsere Demokratie, da finanzielle und personelle Verflechtungen die Unabhängigkeit von demokratischen Institutionen und die Ausgewogenheiten politischer Entscheidungen gefährden. Darunter leidet auch das Vertrauen in die Politik und die handelnden Akteuer*innen.