Anlässlich der gestrigen Parlamentsberatung des Berichts zur Evaluierung des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes erklärt Madeleine Henfling, Parlamentarische Geschäftsführerin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen: „Ich freue mich, dass der schriftliche Bericht des Vorstandes des Thüringer Landtages über unser Gesetz für einen legislativen Fußabdruck so positiv ausfällt. Es wird kein Änderungsbedarf gesehen und herausgehoben, dass das Gesetz die von uns verfolgten Ziele – nämlich Transparenz bei Gesetzgebungsprozessen herzustellen und damit Demokratie zu stärken – erreicht worden sind. Mit diesem Gesetz wird transparent gemacht, wer, wie, wann, warum, mit welchen konkreten Inhalten und welchem Ergebnis Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren nimmt.“
„Transparency International bewertete 2021 unseren Vorstoß mit Platz 1 im deutschlandweiten Lobbyranking. In diesem Jahr sind wir immerhin noch Platz 2 nach dem Bund, da dieser ein Lobbyregister eingeführt hat. Das zeigt mir, dass wir auf einem guten Weg sind. Durch die Herstellung von Transparenz schaffen wir Akzeptanz für unsere politische Arbeit und stärken unsere Demokratie nachhaltig. Wir sollten endlich einen weiteren Schritt gehen und ein verbindliches Lobbyregister auf den Weg bringen. Rot-Rot-Grün hat bereits im Mai 2021 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Mit unserem Vorschlag wollen wir, in Ergänzung zum legislativen Fußabdruck, politische Einflussnahme auf staatliche Entscheidungen offenlegen. Die Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber Politik und Öffentlichkeit gehört zu den Wesensmerkmalen einer Demokratie. Das Lobbyregister ermöglicht es, Strukturen der Einflussnahme transparent zu machen und so Vertrauen in Politik und Demokratie zu stärken“, betont Henfling abschließend.
Hintergrund:
Drei Jahre nach Inkrafttreten des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes nach dem Modell des „legislativen Fußabdrucks“ wurde dieses basierend auf der darin enthaltenen Evaluierungsklausel auf den Prüfstand gestellt. Der Evaluierungsbericht enthält u.a. Erfahrungen der Landtagsverwaltung in der praktischen Umsetzung und im Betrieb des Gesetzes, Nutzungsstatistiken sowie eine Bewertung mit Handlungs- und Änderungsempfehlungen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes für einen „legislativen Fußabdruck“ im März 2019 wurde ein Register geschaffen, dass die Einflussnahme im Gesetzgebungsprozess umfassend dokumentiert und die Öffentlichkeit informiert.
Aktuell befindet sich das „Thüringer Gesetz zur Herstellung von mehr Transparenz in der Politik“ (Drucksache 7/3356) der Regierungsfraktionen im zuständigen Justizausschuss. Dazu erfolgte bereits eine schriftliche sowie mündliche Anhörung.