GRÜNE zur Petition „Rechtsrock vs. Versammlung“

Gegen Nazis

Die bündnisgrüne Fraktion im Thüringer Landtag unterstützt das Anliegen der heutigen öffentlichen Anhörung des Petitionsausschusses, bei der es den Petent*innen darum geht, dass RechtsRockkonzerte nicht als politische Versammlungen anzusehen sind. Dazu Babett Pfefferlein, Mitglied im Petitionsausschuss des Thüringer Landtags:

„Nach Artikel 8 GG ist die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit ein wesentliches Funktionselement der Demokratie und eine wesentliche Garantie des Schutzes von – auch politischen – Minderheiten. Dafür stehen wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein und das ist für uns elementares Bürger*innenrecht.“ 

Fest steht: Rechte Musikveranstaltungen, deren Organisator*innen sich auf den Schutz der Versammlungsfreiheit berufen, betreiben mithilfe der Musik rechtsextremistischer Gruppen politische Propaganda.

Deshalb gilt es, die örtlichen staatlichen Entscheidungsträger*innen und Behörden zu unterstützen: Auflagen, die die Durchführung von Rechtsrockveranstaltungen erschweren, müssen geprüft und durchgesetzt werden, ebenso wie Aufführungsverbote für bestimmte Musikgruppen und –stücke.

„Die rot-rot-grüne Landesregierung hat in dieser Legislatur mit Diskussionen, Debatten und Gutachtern nach Möglichkeiten gesucht, um dem als politische Veranstaltungen getarnten RechtsRock-Unwesen in Thüringen etwas entgegenzusetzen“, so Babett Pfefferlein weiter.

„Doch es hat sich gezeigt, dass dem rechtlich aufgrund des sehr hohen Grundrechtsschutzes der Versammlungsfreiheit nur sehr schwer beizukommen ist.

So ist das, was die CDU in ihrem Gesetzentwurf fordert, leider auch nicht der Weg und wärmt die Debatte, die Rot-Rot-Grün bereits vor langer Zeit geführt hat nur auf.

Eine funktionierende Zivilgesellschaft und die Zivilcourage jeder und jedes Einzelnen sind bei der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus gefragt“, so Babett Pfefferlein.

„Deshalb unterstützen wir GRÜNE den zivilen Widerstand gegen Rechtsextreme und die bündnisgrüne Fraktion im Thüringer Landtag unterstützt das Anliegen der heutigen öffentlichen Anhörung des Petitionsausschusses. Eine Klärung der Angelegenheit vor dem Bundesverfassungsgericht begrüßen wir!“