Zur heutigen mündlichen Anhörung im Thüringer Landtag zu den Gesetzentwürfen von Rot-Rot-Grün und CDU zur Herstellung von mehr Transparenz in der Politik erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und justizpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag:
„Die heutige Anhörung zeigt ganz deutlich: Die Einführung eines Lobbyregisters in Thüringen ist mehr als überfällig. Sämtliche Anzuhörende begrüßen grundsätzlich unser Vorhaben, für mehr Transparenz in der Politik zu sorgen. Nun gilt es, die Anregungen der Verbände, Kirchen, Beauftragten und Initiativen mit wertvollen Hinweisen aus der Praxis auszuwerten und gegebenenfalls Formulierungen zu konkretisieren bzw. Forderungen nachzuschärfen. So werden wir beispielsweise überlegen, wie formuliert werden kann, dass nicht jede*r Kleinspender*in an Wohlfahrtsverbände namentlich registriert wird, wohl aber Großspenden erkennbar bleiben und Religionsgemeinschaften in ihrem Wirken nicht von Staatsseite willkürlich beschränkt werden. Unser Ziel bleibt es, zeitnah einen Gesetzentwurf zu verabschieden, der für Thüringen ein Lobbyregister einführt und den bestehenden legislativen Fußabdruck ergänzt. So wird nachvollziehbar gemacht, wer in welcher Weise und in wessen Auftrag auf die von den Abgeordneten beschlossenen Inhalte wie Einfluss nimmt und welche finanziellen Mittel gegebenenfalls für die Lobbytätigkeit aufgewendet wurden. Wir plädieren zudem weiterhin dafür, Spenden an Abgeordnete generell zu verbieten und Nebeneinkünfte auf den Cent genau offenzulegen.“
Seit dem Wiedereinzug in den Thüringer Landtag 2009 streitet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mehr Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Offenlegung politischer Interessenvertretung. „Mit unserem Gesetzentwurf gehen wir einen wichtigen Schritt, um Lobby-Skandalen vorzubeugen und Politik sauberer zu machen. Für uns ist klar: Nur volle Transparenz schafft Vertrauen in politische Entscheidungsprozesse und stärkt dauerhaft unser demokratisches System“, schließt die Grünenpolitikerin.
Hintergrund:
Die Regierungsfraktionen brachten bereits in der vergangenen Legislatur parlamentarische Initiativen auf den Weg, die den Einfluss von Lobbyist*innen auf die Gesetzgebung transparent machen: Seit 1. März 2019 ist das „Thüringer Gesetz über die Errichtung einer Beteiligtentransparenzdokumentation beim Landtag – Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz - (ThürBeteildokG)“ in Kraft. Mit den geschaffenen Regelungen zum legislativen Fußabdruck ist für jede und jeden nachvollziehbar, wer in welcher Weise wie und in welcher Form Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse genommen hat.
Mit dem „Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes“, seit Juli 2018 in Kraft, wurden Regelungen getroffen, die den sogenannten “Drehtüreffekt“ unterbinden sollen. Damit kann es ehemaligen Minister*innen für 24 Monate untersagt werden, einer Tätigkeit nachzugehen, die thematisch im Bereich des Minister*innenamtes liegt.