Heute hat der Thüringer Landtag auf Grundlage eines von Rot-Rot-Grün vorgeschlagenen Änderungsgesetzes die Verbesserung der Finanzhilfe für freie Schulen im Primarbereich rückwirkend zum 1. Januar 2022 beschlossen. Damit können die Grundschullehrkräfte genauso bezahlt werden, wie alle anderen Lehrkräfte. Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erklärt dazu:
„Die Angleichung der Lehrer*innengehälter war längst überfällig. Jahrzehntelang war es bittere Realität, dass Grundschullehrkräfte weniger verdienten, als die Lehrkräfte an Realschulen oder Gymnasien. Nachdem wir den Missstand im staatlichen Schulwesen zum August 2021 beheben konnten, haben wir dies nun folgerichtig auch für freie Schulen nachvollzogen. Diese können nun, rückwirkend zum Jahresanfang, die Angleichung der Gehälter im Grundschulbereich vornehmen. Die Schulträger erhalten dafür um 372 Euro angehobene Schülerkostenjahressätze für Grundschüler*innen im Jahr.“
Die grüne Bildungspolitikerin ergänzt, dass im Zuge der Beratungen im Parlament ebenfalls eine Regelung für die unterjährige Aufnahme von zusätzlichen Schüler*innen in Krisenzeiten in das Gesetz aufgenommen wurde. „Es ist gut, dass wir nun eine bürokratiearme Regelung für Zeiten hoher Geflüchtetenzahlen - wie jetzt aufgrund des Krieges in der Ukraine - geschaffen haben. Damit können die Schüler*innen, die nach dem offiziellen Meldestichtag für die Schüler*innenzahlen am 1. März an den freien Schulen aufgenommen werden, in die Berechnung der Finanzhilfe einbezogen werden. Die freien Schulen erhalten damit einen Ausgleich für ihr Engagement in der Beschulung von Geflüchteten. Für dieses Engagement danken wir allen Schulen, sowohl den staatlichen als auch den freien Schulen, die den Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen“, so Rothe-Beinlich abschließend.