Heute haben die rot-rot-grünen Landtagsfraktionen ihren gemeinsam erarbeiteten Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes und des Lehrer*innenbildungsgesetzes in ihren Fraktionen beschlossen. Der Entwurf soll nun in der kommenden Landtagssitzung eingebracht werden. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Unser Gesetzentwurf reagiert zukunftsgerichtet auf aktuelle und ganz praktische Herausforderungen im Schulwesen. So schlagen wir vor, das längere gemeinsame Lernen durch den weiteren wohnortnahen Ausbau der Gemeinschaftsschulen zu stärken. Gleichzeitig reagieren wir auf die hohen Belastungen aller Lehrkräfte und schlagen neben der Abschaffung der besonderen Leistungsfeststellung, die Schaffung von pädagogischen Assistenzen und Verwaltungsassistenzen vor. Mit diesem zusätzlichem Personal können wir Lehrkräfte wirksam von nichtpädagogischen Aufgaben entlasten und im Unterricht gezielt pädagogisch unterstützen. Zukünftig soll sich zudem die Ausbildung der Lehrkräfte an den Schulstufen ausrichten und nicht mehr an den Schularten. Damit wird künftig mehr Flexibilität im Lehrkräfteeinsatz geschaffen, die wir dringend benötigen.“
Die grüne Bildungspolitikerin erläutert weiter, dass der Gesetzentwurf auch die Schulentwicklung gezielt in den Fokus nimmt. „Das war uns als Grünen besonders wichtig. So sollen sich Schulen in Zukunft ein Schulentwicklungsprogramm geben und dieses auch regelmäßig fortschreiben. Schulen sollen außerdem ihre Zielstellungen und eigenen pädagogischen Schwerpunktsetzungen mit einem modernen Qualitätsrahmen für gute Schule weiterentwickeln können. Die Praxisorientierung wollen wir stärken sowie den Ausbau von teil- und vollgebundenen Ganztagsschulen erleichtern.“
„Digitalität in der Bildung ist ein weiterer wichtiger Bestandteil unseres Schulgesetzes. Die Pandemie hat gezeigt, dass digitale Lern- und Lehrformate aus dem Schulalltag nicht mehr wegzudenken sind. Daher schlagen wir vor, diese Unterrichtsformate im Schulgesetz rechtlich abzusichern. Dazu gehört natürlich auch die Ausstattung. Deshalb sollen ab Klasse 5 alle Schüler*innen ein digitales Endgerät über die Lernmittelfreiheit erhalten können. Außerdem lösen wir wichtige Verfahrensfragen, so erleichtern wir beispielsweise die Anmeldung von Geschwisterkindern bei der Schulwahl oder den Schulbesuch im Nachbarbundesland“, so Rothe-Beinlich abschließend, die nun gemeinsam mit den Koalitionspartnern in den Dialog mit CDU und FDP treten wird.