Inklusives Schulgesetz ist längst überfällig

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Der Thüringer Lehrerverband (tlv) und die Landeselternvertretung haben heute unisono mit CDU und AfD einen Stopp bei der Erarbeitung des inklusiven Schulgesetzes gefordert. Dazu nimmt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wie folgt Stellung:

"Die Forderung nach einem Stopp bei der Erarbeitung des inklusiven Schulgesetzes des tlv und der Landeselternvertretung geht aus unserer Sicht vollkommen an den Realitäten vorbei. Sieben Jahre nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ist es wahrlich an der Zeit, die antiquierte und immer noch in Förderschulgesetz und allgemeines Schulgesetz getrennte Schulgesetzgebung zusammenzuführen. Mit dem inklusiven Schulgesetz wollen wir die personellen, sächlichen und räumlichen Rahmenbedingungen in den Thüringer Schulen weiter verbessern und zusätzlich Entwicklungsperspektiven für Förderschulen beschreiben. Grundlage dafür bildet schließlich der Inklusionsentwicklungsplan, der in der letzten Legislatur einstimmig von allen Fraktionen getragen und begrüßt wurde. Umso mehr verwundert es uns, dass sich die Thüringer CDU nun aus diesem bisherigen Konsens verabschiedet und heute auf nahezu unerträgliche Art und Weise dagegen polemisiert, dass ein gutes Miteinander in Verschiedenheit an vielen unserer Schulen mittlerweile Alltag ist."

Die bündnisgrüne Bildungspolitikerin weist zudem darauf hin, dass es keinerlei neuer Gutachten dafür bedarf, ob Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch an allgemeinbildenden Schulen unterrichtet werden können. "Gemeinsamer Unterricht ist seit vielen Jahren gute Praxis in Thüringen und die Inklusionsquote beträgt mittlerweile etwa 22 Prozent. Mit Blick auf ein inklusives Schulgesetz von einem ideologischen Feldzug zu sprechen oder gar von bildungspolitischen Experimenten ist absolut unverständlich. Wir setzen uns stattdessen dafür ein, dass unsere Schulen der vorhandenen Vielfalt der Schülerinnen und Schüler gerecht werden", so Rothe-Beinlich weiter.

Abschließend verweist Astrid Rothe-Beinlich darauf, dass derzeit in einem kooperativen Verfahren die Eckpunkte für das inklusive Schulgesetz erarbeitet werden und alle Beteiligten und Verbände im Inklusionsbeirat durch das Ministerium eingebunden sind.

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