Grüne Fraktion wehrt sich gegen irreführende Aussagen der Opposition zum Schulgesetzentwurf

Jugendliche sitzen an einem Tisch und schreiben

Derzeit wird über unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes öffentlich diskutiert. Die Landtagsfraktionen von LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben einen umfassenden Gesetzentwurf mit zahlreichen Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Schulwesens in Thüringen vorgelegt. In einer der nächsten Plenarsitzungen soll dieser erstmalig im Landtag diskutiert werden. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Die vorauseilende Kritik der CDU geht völlig ins Leere, da sie auf grundfalschen Aussagen fußt. So schlägt unser Gesetzentwurf sehr moderat den wohnortnahen Ausbau der Gemeinschaftsschulen vor und zwar innerhalb von fünf Jahren dort, wo Grund- und Regelschulen sich bereits an einem Ort beziehungsweise sogar in einem Gebäude befinden. Daraus eine Abwicklung der Regelschulen in Thüringen zu konstruieren, ist mehr als abenteuerlich. Auch die haltlosen Behauptungen, dass Noten oder das Leistungsprinzip abgeschafft werden sollen, ist eine gezielte Irreführung der Öffentlichkeit. Zur Notengebung enthält unser Gesetzentwurf überhaupt keinen Vorschlag und die Abschaffung der Besonderen Leistungsfeststellung bedeutet lediglich, dass die Schüler*innen, die erfolgreich in die 11. Klasse versetzt werden, wie in fast allen anderen Bundesländern auch den mittleren Schulabschluss erhalten. Das schafft echte Entlastung für Lehrkräfte und gibt Raum zur individuellen Förderung der Schüler*innen. Leistungslos wird die Klasse 10 am Gymnasium nicht absolviert werden können. Das sollte auch die CDU wissen.“

Die grüne Bildungspolitikerin weist auf weitere Eckpunkte des Gesetzentwurfes hin: „Die Pandemie hat uns gezeigt, dass gut gemachte digitale Lern- und Lehrformate im Schulalltag funktionieren können. Daher schlagen wir vor - wie im CDU-regierten Schleswig-Holstein auch - eine rechtliche Absicherung dieser digitalen Unterrichtsformate vorzunehmen. Außerdem sollen alle Schüler*innen ab Klasse 5 ein digitales Endgerät über die Lernmittelfreiheit erhalten können. Mit pädagogischen und Verwaltungsassistenzen wollen wir Lehrkräfte und Schulleitungen gezielt entlasten. Zudem muss es endlich gelingen, die Ausbildung der Lehrkräfte an den Schulstufen auszurichten. Wir brauchen zukünftig einfach mehr Flexibilität im Lehrkräfteeinsatz, um den Unterrichtsausfall zu reduzieren. Und wir wollen die Qualitätsentwicklung an den Schulen vorantreiben und Schulen durch einen modernen Qualitätsrahmen für gute Schule mehr unterstützen“, fasst Rothe-Beinlich abschließend wesentliche Vorschläge des Gesetzentwurfs zusammen.