Derzeit erarbeitet das Thüringer Bildungsministerium eine Verordnung zur Abmilderung der pandemiebedingten Folgen für das Lernen der Schüler*innen im Schuljahr 2021/2022. Erste Überlegungen hierzu wurden den Schulen bereits zugesandt. Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, betont dazu:
„Wir befinden uns mittlerweile im dritten Jahr der Pandemie und auch in diesem Schuljahr mussten die Schüler*innen und Lehrkräfte an unseren Schulen deutlich spürbare Einschränkungen im Schulbereich hinnehmen. Deswegen ist es vollkommen richtig, dass wir nun den Schüler*innen mehr Wahlfreiheiten bei der Auswahl der Prüfungsfächer und der Aufgaben einräumen. So sollen statt bisher vier nur noch drei von den Schüler*innen auszuwählende Prüfungen absolviert werden. Beim Abitur soll aus mehr Prüfungsaufgaben gewählt werden können. Außerdem ist vorgesehen, dass außer bei freiwilligen Klassenwiederholungen die Schüler*innen in den Klassenstufen 4, 6 und 8 automatisch in die nächsthöhere Klassenstufe aufrücken können. Diese Möglichkeit halten wir, in Anbetracht der Tatsache, dass zwangsweise Klassenwiederholungen eher negative Auswirkungen auf die Lernergebnisse der Schüler*innen haben, für sehr sinnvoll.“
Die grüne Bildungspolitikerin begrüßt zudem die geplante Vorgabe, dass nur das bewertet werden soll, was im Unterricht erlernt werden konnte. „Die Lehrer*innen erhalten damit die Möglichkeit, besser auf die Schüler*innen und deren tatsächlich in der Schule erlangtes Wissen bei den Prüfungen einzugehen. Die vorgesehenen Anpassungen bei der BLF begrüßen wir ausdrücklich, schließlich liegt dem Landtag dazu eine Petition vor, die genau das einfordert. Wir sind froh, dass den vielen engagierten Schüler*innen mit den Maßnahmen für die Prüfungen in diesem Jahr entgegengekommen wird“, so Rothe-Beinlich abschließend.