Von den Mitteln, die der Bund gemäß § 8 Abs. 1 Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) für Bau, Ausbau sowie Ersatzinvestitionen in die Bundesschienenwege zur Verfügung stellt, sind gemäß § 8 Abs. 2 BSWAG 20 Prozent für Investitionen in Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes, die dem Schienenpersonennahverkehr dienen, zu verwenden. Die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (DB AG) stimmt diese Maßnahmen entsprechend der Anlage 8.7 der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) mit dem jeweiligen Bundesland ab. Innerhalb regelmäßiger "Ländergespräche" mit den einzelnen Ländern berichtet die DB Netz AG federführend über den Stand der Planung und Realisierung wesentlicher Investitionsvorhaben im jeweiligen Land. Nach Kenntnis der Fragestellerin stehen für Thüringen im Zeitraum 2020 bis 2029 96,659 Millionen Euro bereit.
Investitionen in Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes in Thüringen, die dem Schienenpersonennahverkehr dienen
Themen
Weiterführende Artikel
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag gratuliert herzlich zum 150-jährigen Jubiläum der Pfefferminzbahn und freut sich mit dem Pfefferminzbahn-Verein über dieses …
Kleine Anfrage
Anstehende und künftige Ausschreibungen von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Thüringens
Mit dem Mittelthüringer Akkunetz (3,5 Millionen Zugkilometer pro Jahr), dem E-Netz Mittelthüringen (7,5 Millionen Zugkilometer pro Jahr), dem Südthüringen-Unterfranken-Netz (6,2 …