Investitionen in Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes in Thüringen, die dem Schienenpersonennahverkehr dienen

Mai Plenum

Von den Mitteln, die der Bund gemäß § 8 Abs. 1 Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) für Bau, Ausbau sowie Ersatzinvestitionen in die Bundesschienenwege zur Verfügung stellt, sind gemäß § 8 Abs. 2 BSWAG 20 Prozent für Investitionen in Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes, die dem Schienenpersonennahverkehr dienen, zu verwenden. Die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (DB AG) stimmt diese Maßnahmen entsprechend der Anlage 8.7 der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) mit dem jeweiligen Bundesland ab. Innerhalb regelmäßiger "Ländergespräche" mit den einzelnen Ländern berichtet die DB Netz AG federführend über den Stand der Planung und Realisierung wesentlicher Investitionsvorhaben im jeweiligen Land. Nach Kenntnis der Fragestellerin stehen für Thüringen im Zeitraum 2020 bis 2029 96,659 Millionen Euro bereit.

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