Alleenschutz im Kontext der Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009) und der Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume (ESAB 2006)

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halten und zu pflegen ist eine ressortübergreifende Aufgabe und Verpflichtung. Der Schutz der Alleen im klassifizierten Straßennetz wird durch neue Richtlinien erschwert. Unter Verweis auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit entstanden die für die Alleen maßgeblichen Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009) und die Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume (ESAB 2006). Die Praxis einiger Straßenbauverwaltungen, die die genannten Richtlinien und Empfehlungen entsprechend eng auslegen, zeigt, dass zahlreiche Alleen mittelfristig in ihrem Bestand gefährdet sind.

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