Transparenzgesetz erfordert mehr als die Offenlegung von Nebentätigkeiten

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Astrid Rothe-Beinlich will vom Informationsrecht zur Informationspflicht

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag begrüßt grundsätzlich die Ankündigung einer Vorlage für ein Transparenzgesetz durch die Fraktion DIE LINKE. "Unsere Fraktion ist ja auch ohne gesetzliche Grundlage bereits voran gegangen. Unter der Rubrik `Gläserne Abgeordnete` ist bereits heute für alle Interessierten ersichtlich, ob und welche Einkünfte unsere Abgeordneten erzielen. Ein solcher Schritt steht von Seiten der Linksfraktion noch aus. Wir sind allerdings sehr gern bereit, das Ansinnen grundsätzlich zu unterstützen", so Astrid Rothe-Beinlich, Parlamentarische Geschäftsführerin der grünen Fraktion.

Dass die Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich erfahren sollen, ob und wofür gewählte VolksvertreterInnen über die Diät und die Aufwandspauschalen hinaus Einkünfte erzielen, ist bündnisgrünes Selbstverständnis. "Auf meine mündliche Anfrage hin, hat die Landesregierung im Oktoberplenum leider erklärt, keinerlei Notwendigkeit zu sehen, hierfür gesetzliche Neuregelungen zu treffen. Leider verstärkt dies den Eindruck, Politik wolle nicht offenlegen, wer sich von wem bezahlen lässt. Das kann uns nicht befriedigen. Auch unsere Fraktion strebt daher eine Neuregelung an", stellt die Grünenpolitikerin klar.

"Allerdings muss aus unserer Sicht ein Transparenzgesetz weit mehr Bereiche erfassen als die Offenlegung von Tätigkeiten der Abgeordneten und der Regierung", gibt Rothe-Beinlich zu bedenken.

Hamburg, wo es seit Oktober 2012 ein solches Gesetz gibt, hat beispielhaft vorgemacht, worum es gehen muss, wenn Transparenz grundsätzlich Einzug in die Politik halten soll. "Ziel eines solchen Gesetzes muss aus grüner Sicht sein, dass den BürgerInnen alle amtlichen Informationen im Internet niedrigschwellig zur Verfügung gestellt werden. Unser Ziel ist, dass das Informationsrecht der BürgerInnen zur Informationspflicht der Behörden wird. Diese müssen liefern - und zwar nicht erst auf Nachfrage! Eine solche Voraussetzung für bürgerfreundliches und transparentes Regierungs- und Behördenhandeln sollte in einem Transparenzgesetz Eingang finden, um die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und allen die Kontrolle staatlichen Handelns zu ermöglichen", schließt die Grünenpolitikerin.