Der Landtag hat in seiner 109. Sitzung am 28. April 2023 den Beschluss gefasst, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, der sich mit einem möglichen Fehlverhalten der vergangenen Landesregierungen bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretär*innen sowie Stellen von persönlichen Mitarbeiter*innen in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei beschäftigt.
Bei der Antragstellung handelt es sich um ein Minderheitenrecht, welches von den regierungstragenden Fraktionen vollumfänglich begrüßt und unterstützt wird. Bereits zum Sonderplenum des Thüringer Landtages, welches zum Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofes über Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden einberufen wurde, machten wir mit unserem Antrag klar, dass wir volle Transparenz bei den bisher erfolgten Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretär*innen fordern.
Zu lückenloser Aufklärung gehört für uns, so viele Wahlperioden wie möglich in den Blick zu nehmen. So soll ab 30. Oktober 2009 geprüft werden, ob und seit wann gegebenenfalls in Thüringen Verletzungen von Grundsätzen beamten-, laufbahn-, tarif- und haushaltsrechllicher Regelungen sowie des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Besetzungen im Bereich der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, aber auch in den Leitungsbereichen der Ministerien, erfolgten. Neben einer Sachverhaltsfeststellung soll es im Untersuchungsausschuss ebenso darum gehen, Empfehlungen auf den Weg zu bringen, um gesetzliche Regelungen zu optimieren, Transparenz zu schaffen und Vertrauen in Politik und Demokratie zu stärken.