Inflationsausgleich auch für Lehrer*innen an freien Schulen

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Inflationsausgleich auch für Lehrer*innen an freien Schulen

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat in seiner heutigen Sitzung das Besoldungsgesetz abschließend beraten und in das anstehende Plenum überwiesen. Mit Mehrheit wurde auch der Änderungsantrag von rot-rot-grün angenommen, der es den Trägern der freien Schulen ermöglicht, den steuerfreien Inflationsausgleich für Lehrkräfte und pädagogisches Personal anteilig vom Land erstattet zu bekommen. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Wir setzen uns immer für die Gleichbehandlung aller Lehrkräfte und des weiteren pädagogischen Personals ein, unabhängig von der Trägerschaft der Schule, in der sie tätig sind. Den steuerfreien Inflationsausgleich hätten die meisten Träger der freien Schulen im Rahmen der üblichen Finanzhilfe nicht ohne zusätzliche Unterstützung zahlen können. Damit hätten Lehrkräfte, die die gleiche Arbeit wie ihre Kolleg*innen im Landesdienst leisten, am Ende deutlich weniger im Portemonnaie gehabt.“

Nun gilt: Wenn Schulträger 2023 oder 2024 einen Inflationsausgleich an ihre Lehrkräfte, Sonderpädagogische Fachkräfte oder Erzieher*innen im Primarbereich gezahlt haben oder zahlen, bekommen sie auf Antrag 80% erstattet. 

„Es ist kein Geheimnis, dass wir uns eine schlankere Lösung, mit weniger Verwaltungsaufwand und mehr Vertrauen in die Träger gewünscht hätten. Wir müssen jedoch auch sicherstellen, dass Steuermittel zweckentsprechend verwendet werden und haben uns somit auf diesen Weg verständigt. Wir appellieren an das Bildungsministerium, sich den Anregungen aus der Anhörung nicht zu verschließen und das Antrags- und Abrechnungsverfahren in diesem Sinne möglichst einfach und schlank zu halten. Wir als Koalitionsfraktionen haben daher vor der heutigen Sitzung des Ausschusses unseren Entwurf entsprechend nachgebessert“, so Rothe-Beinlich weiter.

„Ich werbe für die Zustimmung der demokratischen Opposition in der endgültigen Abstimmung im Plenum. Mit dieser Gesetzesänderung geben wir den Trägern der freien Schulen die notwendige Planungssicherheit und deren pädagogischem Personal eine spürbare Anerkennung für deren Leistung", schließt die Bildungspolitikerin.

 

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