Änderungsantrag zum Besoldungsgesetz sorgt für Gleichbehandlung aller Lehrkräfte

Bild zur Pressemitteilung

In der heutigen Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses haben die Koalitionstragenden Fraktionen einen Änderungsantrag zum Besoldungsgesetz eingereicht, der nun auch mit dem Gesetz in die Anhörung geht. „Ziel unseres Änderungsantrages ist es, dass die freien Schulen, die ihren Lehrkräften, Sonderpädagogischen Fachkräften und Erzieher*innen eine Inflationsausgleichsprämie gezahlt haben, diese zu 80 % auch vom Land erstattet bekommen. Damit sorgen wir für eine Gleichbehandlung des pädagogischen Personals und kommen unserem Versprechen nach, dass uns alle Lehrkräfte – egal in welcher Trägerschaft sich die Schule befindet, an der sie arbeiten – gleichbehandelt werden“, stellt Astrid Rothe-Beinlich, die Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag, klar.

Die Gesetzesänderung sieht vor, dass bis zu einem Betrag von 3000 Euro 80 vom Hundert der nachgewiesenen Zahlungen je Beschäftigtem auf Antrag vom Land erstattet werden.

„Wir hoffen, diese Änderung jetzt schnellstmöglich auch zum Tragen kommen zu lassen und sind gespannt auf die Anhörung dazu. Außerdem werben wir bei CDU und FDP um Zustimmung zu diesem Vorschlag, um den freien Schulen noch in diesem Jahr die nötige Sicherheit zu geben“, schließt Rothe-Beinlich.