Heute hat die Landesregierung beschlossen, wegen des am 14. September von CDU, FDP und AfD beschlossenen Gesetzes zur Senkung der Grunderwerbsteuer, Klage beim Thüringer Verfassungsgerichtshofs zu erheben. Dazu erklärt Olaf Müller, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag:
„Es ist richtig, dass die Regierung das Gesetz durch den Verfassungsgerichtshof überprüfen lässt. Anders als von Herrn Dr. Voigt behauptet, sind die Gründe dafür keineswegs fadenscheinig. Schon der Rechnungshof hatte in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf ernsthafte Bedenken bezüglich der Verfassungskonformität geäußert, weil es an der Gesetzgebungskompetenz des Landes fehlen könnte – kurzum: Der Entwurf ist möglichweise verfassungswidrig.“
Die Finanzministerin hat darüber hinaus in der Beratung des Landtages darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Artikel 99 Absatz 3 der Thüringer Verfassung vorliegen könnte. Danach dürfe der Landtag Mehrausgaben gegenüber dem Entwurf der Landesregierung nur beschließen, wenn Deckung gewährleistet sei. „Das ist hier aber nicht der Fall, denn für die Einnahmeminderung von 48 Millionen Euro hat die CDU keine Deckung angeboten“, betont Müller abschließend.