Nach dem Suizid einer Polizeibeamtin mit ihrer Dienstwaffe stellen sich Fragen zu den Bestimmungen im Umgang mit Dienstwaffen, insbesondere bei krankgeschriebenen Beschäftigten der Polizei.
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Nach dem Suizid einer Polizeibeamtin mit ihrer Dienstwaffe stellen sich Fragen zu den Bestimmungen im Umgang mit Dienstwaffen, insbesondere bei krankgeschriebenen Beschäftigten der Polizei.