Thüringenweite Einführung von Bodycams

Bodycam

Anlässlich der thüringenweite schrittweise Einführung von Bodycams durch das Innenministerium fordert Madeleine Henfling, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag eine umfassende Debatte über die damit verbundenen Herausforderungen und Risiken: „Die Einführung von Bodycams bei der Polizei wird oft als Allheilmittel für mehr Sicherheit und Transparenz dargestellt. Der Schutz und die Abschreckung sind jedoch nicht ausreichend bewiesen. Im Gegenteil: Anzunehmen ist, dass für weibliche Polizistinnen ein höheres Risiko durch die Bodycam besteht. Darüber hinaus ist es beunruhigend, dass wir uns in dieser Debatte häufig einseitig auf den Schutz der Polizeibeamt*innen konzentrieren und dabei die Perspektive der Bürger*innen, die der Polizei gegenüberstehen, vernachlässigen.“

Henfling fordert klare Regelungen für den Einsatz der Bodycams: „Was selten erwähnt wird, ist das Recht der Bürger*innen, das Einschalten der Kamera zu verlangen. Die Polizei sollte nicht nach freiem Ermessen entscheiden können, ob sie die Kamera einschaltet oder nicht. Vielmehr muss gewährleistet sein, dass – zum Schutz von Polizei und Bürger*innen – ernste Auseinandersetzungen dokumentiert werden. Die Debatte in Deutschland wird unter gänzlich anderen Vorzeichen geführt als im anglo-amerikanischen Raum. Wir müssen unsere spezifischen rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen.“ 

Die Innenpolitikerin betont die Bedeutung von Transparenz und klarer Kennzeichnung: „Transparenz für die Betroffenen ist essentiell für die Zulässigkeit des Betriebs einer Bodycam. Es muss sichergestellt sein, dass Polizist*innen klar erkennbar mit Bodycams ausgestattet sind und dass für alle Beteiligten ersichtlich ist, wann eine Videobeobachtung stattfindet. Bei einer Maßnahme, die so intensiv in die Grundrechte der Betroffenen eingreift wie die Aufnahmen per Bodycam, ist eine gesetzlich festgelegte Evaluierungspflicht unabdingbar. Diese Evaluierung muss wissenschaftlich unabhängig und in Begleitung der Polizeipraxis erfolgen. Erst dadurch lassen sich belastbare Erkenntnisse gewinnen.“