In der heutigen Plenarsitzung wurden gleich zwei Änderungen des Thüringer Kindergartengesetzes beschlossen. „Ich bin froh, dass wir das Erfolgsmodell PiA in Thüringen nun dauerhaft etablieren,“ erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag. „Angehende Erzieher*innen haben dadurch die Wahl, welchen Ausbildungsweg sie gehen möchten und die Träger bekommen die Möglichkeit, Fachkräfte frühzeitig an sich zu binden. Das bisherige Modellprojekt wurde von Trägern und Auszubildenden sehr gut angenommen. Es ist uns daher wichtig, dass Träger von Kindergärten finanziell spürbar entlastet werden, wenn sie diese Ausbildungsmöglichkeit anbieten wollen.“
„Für Menschen in der Kindertagespflege verbessern wir außerdem die Finanzierung und ermöglichen zudem, dass sich zwei selbständige Tagesmütter oder -väter zusammenschließen können“, schließt Rothe-Beinlich.
Hintergrund:
Mit Hilfe der Gesetzesänderungen finanziert die Landesregierung künftig einen Zuschuss von monatlich 1.200 Euro je Ausbildungsplatz in der praxisintegrierten Ausbildung von Erzieher*innen (PiA), verbessert die Finanzierung in der Kindertagespflege und passt die Arbeitszeiten der Erzieher*innen an. Träger, die selbst praxisintegriert ausbilden möchten, erhalten mit Hilfe eines unkomplizierten Antragsverfahrens einen Landeszuschuss. Dies soll ein Anreiz vor allem für Träger im ländlichen Raum sein, eine praxisintegrierte Ausbildung anzubieten und entsprechend Auszubildende anzuwerben. Außerdem wird mit der Gesetzänderung der Mindestpersonalschlüssel in Kindergärten angepasst. Dies wurde notwendig, da die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost im öffentlichen Dienst seit dem 1. Januar 2023 auf 39 Stunden reduziert wurde.