Faktencheck: Das Recht auf Bildung kennt keine Pause - Bildung in Zeiten der Corona-Pandemie
Worum geht’s?
Bereits das dritte Schulhalbjahr ist auch Thüringen geprägt von der Corona-Pandemie. Die Schulzeit ist für unsere Schüler*innen großteils zum Ausnahmezustand geworden, immer im Wechsel und in der Ungewissheit zwischen Schließung und Öffnung von Kindergärten und Schulen. Kinder und Jugendliche waren massiv von den Einschränkungen betroffen.
Daher brauchen Kinder und Jugendliche jetzt erst recht vielfältige Angebote des sozialen Miteinanders und es ist gut, wenn ein Großteil der Schulen wieder in den vollständigen Präsenzunterricht wechseln kann.
Jetzt geht es darum möglichst ohne großen Leistungsdruck auf Basis von Lernstandsdiagnosen individuelle Förderpläne zu erstellen. Kinder brauchen aber auch Kinder in kreativen Beteiligungsmöglichkeiten in Form von Sport, Spiel und Spaß. Unser bildungspolitischer Fokus liegt vor allem darauf, die Nachteile, die sich aufgrund der Pandemie verstärkt haben, durch umso engagiertere individuelle Förderung (mit Ferienangeboten im Sommer, verstärkter Kooperation mit außerschulischen Partner*innen und mehr Nachhilfe und Ressourcen im Alltag) auszugleichen.
Langfristig setzen wir auf gezielte Schulentwicklungsprogramme, die besonders die individuelle Förderung und den Abbau herkunftsbezogener Benachteiligungen in den Blick nehmen. Für die Familien und die Kinder und Jugendlichen braucht es mehr Informationen für verantwortungsvolle Impfentscheidungen. Wir setzen auf Aufklärung und Freiwilligkeit im Rahmen der Empfehlungen der STIKO. Der Impfstatus von Kindern darf kein Ausschlusskriterium für Teilhabe sein. Auch die Eltern sollten jetzt so schnell wie möglich geimpft werden können, damit die jungen Menschen echte Schutzräume auch zu Hause vorfinden.
Was gilt jetzt?
Angesichts sinkender Inzidenzen können derzeit immer mehr Schulen öffnen und in den Präsenzunterricht zurückkehren. Daher gilt es nun, die bestmöglichen und damit die sichersten Rahmenbedingungen in den Schulen zu gewährleisten, damit diese sichere Orte für Schüler*innen, Lehrer*innen und alle dort Beschäftigten sein können. Wir wissen um all die Herausforderungen für die Schulen, Familien und das Land, die dies mit sich bringt.
Mit dem nahenden Sommer wird jedoch auch das Wetter immer besser und ermöglicht, dass wieder mehr Lern- und Freizeitangebote im Freien angeboten werden können. Grundsätzlich gelten weiterhin die Vorgaben zur Einhaltung der AHA-Regeln kombiniert mit Lüften und den Einsatz von Luftreinigungsanlagen. Für den Einbau von Luftfilteranlagen in Schulen haben wir zudem fünf Millionen Euro im Landeshaushalt für die Kommunen bereitgestellt.
Da die Pandemie jedoch noch nicht völlig unter Kontrolle ist, ist ein Infektionsmonitoring durch verpflichtende Testungen angesichts des Übergangs vom Wechsel- in den Präsenzunterricht notwendig, so wie es das Infektionsschutzgesetz des Bundes bis Ende Juni vorgibt. Klar ist für uns dabei, dass niemand zum Test gezwungen werden soll. Wir halten es jedoch für richtig, die Betretungsverbote in Schulen für Ungetestete aufrecht zu halten. Ungetestete Schüler*innen müssen dann folgerichtig das häusliche Lernen nutzen, um angeschlossen zu sein.
Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt nun nur noch innerhalb des Schulgebäudes. Im Unterricht ist das Tragen nicht mehr zwingend erforderlich. Auch bei Abschlussprüfungen und im Sportunterricht ist sie nicht mehr zwingend zu tragen.
Es gibt nun auch Vorgaben für die Unterrichtsorganisation abhängig von den Inzidenzen und damit einen klaren, inzidenzabhängigen Mechanismus in beide Richtungen, d.h. stufenweise Schließung sowie stufenweise Öffnung bei Über- oder Unterschreitung des jeweiligen Inzidenzwerts. Für jede Inzidenzstufe werden konkrete und klare Details der Unterrichtsorganisation, zur Maskenpflicht und zu Befreiungsmöglichkeiten von der Präsenzpflicht geregelt:
Bei einer Inzidenz größer 165 gilt die Bundesnotbremse, d.h. kein Präsenzunterricht, und geschlossene Kindergärten. Bei einer Inzidenz größer 100 bis kleiner 165 soll Wechselunterricht im wöchentlichen Wechsel erfolgen. Bei einer Inzidenz größer 50 bis kleiner 100 soll in Unterricht an Grund- und Förderschulen in festen Gruppen und ab der SEK1 soll die Schule entscheiden, ob Wechselunterricht oder in festen Gruppen erfolgt. Bei einer Inzidenz kleiner 50 – gilt der Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz.
Weitere Details könnt ihr hier nachlesen: Infektionsschutzregeln für Juni 2021 - Bildung
Wie stehen wir zu Impfungen im Kontext von Schule?
Was es derzeit braucht, sind umfassende freiwillige Impfungen von Eltern, Lehrkräfte, Erzieher*innen und Schulpersonal damit junge Menschen echte Schutzräume auch zu Hause vorfinden. Durch den Wegfall der Priorisierung am 07. Juni erhoffen wir uns, dass dies möglichst zeitnah für alle geschieht, damit die Kinder und Jugendlichen, für die es offenbar keine allgemeine Impfempfehlung durch die STIKO geben wird, auch ein sicheres Umfeld haben.
Es ist wahrscheinlich, dass es eine Impfempfehlung für Kinder nur für vorerkrankte Kinder geben wird, wie zum Beispiel bei der Vorgehensweise der Grippe. Daher gilt es nun, für die Familien bestmöglich Informationen für verantwortungsvolle Impfentscheidungen zur Verfügung zu stellen, um den Schutz in allen Altersgruppen wirksam zu erhöhen. Wir setzen hier auf die verantwortungsvolle Arbeit von Kinderärzten, auf Aufklärung und Freiwilligkeit. Wichtig ist uns zudem, dass der Impfstatus von Kindern kein Ausschlusskriterium für Teilhabe sein darf.
Was schlagen wir vor, um die Folgen der Pandemie im Bildungsbereich auszugleichen?
Als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern wir seit langem ein umfassendes Maßnahmenkonzept, das greifen muss wenn die Schulen wieder öffnen und ganz besonders für das kommende Schuljahr Wirkung entfalten muss.
So muss der Zeitraum bis zu den Sommerferien genutzt werden, um die individuellen Lernrückstände der Schüler*innen zu identifizieren und im Anschluss individuelle Förderpläne zu erstellen. Wir brauchen jetzt ausreichende Angebote zum Nachholen von Lerninhalten am Nachmittag. Zudem gilt es, auch freiwillige Lernangebote in den Ferien zu schaffen. Wir wollen zudem zusätzliche Unterstützung durch Lehramtsstudierende und die Einbeziehung von außerschulischen Lernorten und weitere außerschulische Akteur*innen gewinnen. Langfristig setzen wir auf gezielte Schulentwicklung, um herkunftsbedingte und damit durch die Pandemie verstärkte Bildungsbenachteiligungen auszugleichen.
Was sind im Einzelnen grüne Forderungen für den Maßnahmenplan im Bildungsbereich?
Aufbau von ergänzenden Förderangeboten in der Schule am Nachmittag
Die Schüler*innen, die durch die Pandemie Bildungsbenachteiligungen erfahren mussten, sollen ergänzende Förderangebote in der Schule am Nachmittag bekommen. Dafür braucht es zusätzliche Ressourcen, wie die Nutzung des Schulbudgets, den Einsatz von Erzieher*innen im Ganztag sowie von ehemaligen Lehrkräften und Lehramtsstudierenden sowie Referendaren als auch Lehrer*innen, die diese Mehrarbeit ggf. vergütet bekommen sollen. Auch der Einbezug von örtlichen Nachhilfeinstituten sollte erwogen werden.
Entwicklung von Lernangeboten in den Ferien
In den Ferien sollten zukünftig generell freiwillige bildungsunterstützende Angebote gemacht werden, so wie es das Bildungsministerium bereits für diesen Sommer auf den Weg gebracht hat. Das TMBJS hat dazu Kooperationsverträge mit außerschulischen Partnern geschlossen. Um Lehrende und Lernende zueinander zu führen, wurde eine Website zum Einstellen von Angeboten und Gesuchen freigeschaltet. [www.erste-reihe-thueringen.de/sommerferienkurse] Diese Angebote sollten verstetigt werden.
Schulentwicklungsprogramm zum Ausgleich herkunftsbedingter Nachteile
Aus unserer Sicht braucht es in Thüringen ein systematisches Schulentwicklungsprogramm für alle Schularten (bestehend aus Fortbildungsangeboten, Vernetzungen, Aufbau von Laborschulen, externer und interner Evaluierung), das Schulen dabei unterstützt, insbesondere herkunftsbedingte und damit durch die Pandemie verstärkte Bildungsbenachteiligungen abzubauen. Dazu sollte zwingend die bildungswissenschaftliche Expertise einbezogen werden, um Maßnahmen zu entwickeln, die tatsächlich wirken und die Schulqualität zu verbessern. Hierzu sind auch die Erfahrungen aus dem bisherigen ESF-Programm zu nutzen.
Evaluierung der Stundentafeln
Die Evaluierung der Stundentafeln steht weiterhin aus. Sie ist aber notwendig, um auf die aktuellen Herausforderungen im Rahmen der gegebenen Personalsituation reagieren zu können. Wenn festgestellt wird, dass bspw. in den Kernfächern besondere Lernrückstände bestehen, dann sollte es hierbei ggf. auch vorrübergehend eine Anpassung geben, die diese Fächer verstärkt in den Fokus nimmt.
Aufbau eines transparenten Sozialindexes für die Ressourcenzuweisung im Schulbereich
Schulen, die von besonders vielen Schüler*innen besucht werden, die Lernrückstände aufweisen, benötigen zusätzliche personelle Ressourcen. Generell sollte es daher eine verstärkte sozialindexbasierte Ressourcenzuweisung für Schulen geben, so wie es in anderen Bundesländern bereits erfolgreich praktiziert wird.
Anbei zum Download das Positionspapier von Annalena Baerbock und Margit Stumpp: "Bildungsschutzschirm für Kinder und Jugendliche".
Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Verordnungen finden sich beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.