Landtag verabschiedet Transparenzgesetz

Plenarbereich

In der heutigen Plenarsitzung des Thüringer Landtages wurde das Transparenzgesetz verabschiedet.
„Wir freuen uns, dass wir den Weg vom Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz gegangen sind“, so Madeleine Henfling, netzpolitische Sprecherin der Landtagfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. „Trotzdem bedauern wir, dass wir uns über viele der guten Anregungen aus der Anhörung nicht mit allen Koalitionspartnerinnen einigen konnten.“

Weiter stellt Madeleine Henfling fest: „Wir haben als bündnisgrüne Fraktion umfängliche Änderungsbedarfe angemeldet. Uns geht es beim Transparenzgesetz um nicht weniger als um eine grundlegende Weichenstellung in Verwaltung und dem Alltagsleben der Thüringer Bürger*innen: Die große Umkehr der Verhältnisse zwischen Bürger*innen und Staat, die Schaffung von Augenhöhe, Nachvollziehbarkeit und der Frage, wem mit Steuergeldern erhobene Daten gehören.

Um dies zu beantworten, bedarf es eines "echten" Habitus für eine Informationskultur. Dafür ist ein Umdenken in vielen Bereichen wie dem Schulwesen, in Behörden und Verwaltungen, in den Kommunen sowie Wirtschaftsunternehmen und Ministerien erforderlich. Das haben wir in der Anhörung gesehen, als sowohl dem Gemeinde- und Städtebund als auch dem Landkreistag auffiel, dass sie seit sieben Jahren Veröffentlichungspflichten schlicht verschlafen haben.

Wir wünschen uns von den bestehenden, handelnden Strukturen zukünftig mehr Engagement und Mut, statt Bedenken und Ablehnung.

Viele Punkte haben wir mit den vorliegenden Anträgen weiterentwickeln können: Wir erweitern die Transparenz- und Veröffentlichungspflichten und das Zugangsrecht. So sind Verträge der Daseinsvorsorge ebenso umfasst wie Studien und Gutachten, Verwaltungsvorschriften inklusive Dienstanweisungen und Richtlinien, der Datenschutzbeauftragte wird stärker eingebunden und wir weisen offene Formate auf Grundkriterium aus“, so Madeleine Henfling.

„In der nächsten Legislatur wollen wir uns für eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf alle „öffentlichen Verwaltungsaufgaben“, für die Aufnahme von Drittmittel-Forschungsprojekte und den Verfassungsschutz, für Veröffentlichungspflichten bei Subventionsvergaben, Stärkung der Rechte für den TLfDI und einer Harmonisierung mit dem Umweltinformationsgesetz einsetzen.“