Heute fand im Thüringer Landtag die mündliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Unterstützung einer eigenständigen Jugendpolitik statt. Die CDU-Fraktion nahm daran nicht teil. Zur Anhörung nehmen die jugendpolitischen Sprecher*innen der rot-rot-grünen Landtagsfraktionen Kati Engel (DIE LINKE), Diana Lehmann (SPD) und Astrid Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wie folgt Stellung:
„Die heutige mündliche Anhörung zum Thüringer Kinder-und Jugendhilfeausführungsgesetzes ist ein wichtiger Schritt, um unseren Gesetzentwurf zu einem guten Abschluss zu bringen. Er ist die bedeutendste rechtliche Grundlage für eine moderne Kinder- und Jugendpolitik in Thüringen. Wir haben einen Vorschlag gemacht, der nicht nur die Mitbestimmungsmöglichkeiten junger Menschen verbessert, sondern auch die sog. Jugendpauschale und die Schulsozialarbeit in Höhe von mindestens 26,3 Mio Euro verankert. Damit schafft die Koalition Sicherheit für die Kommunen, die Arbeitnehmer*innen und für die Kinder und Jugendlichen in Thüringen. Alle Anzuhörenden haben konstruktive Hinweise zum Gesetz gegeben und begrüßten viele Regelungen des Vorhabens. Die wertvollen Anregungen aus der Anhörung werden nun in unsere Erarbeitung von Änderungsanträgen einfließen.“
Die Jugendpolitiker*innen bedauern zutiefst, dass die Mitglieder der CDU-Landtagsfraktion trotz ihrer gesetzlichen Pflicht zur Teilnahme an Ausschusssitzungen an der mündlichen Anhörung nicht teilgenommen haben.
„Damit zeigt die CDU-Landtagsfraktion einmal mehr, welchen Stellenwert die Kinder- und Jugendpolitik für sie wirklich hat. Offenkundig hat sie ihre politische Arroganz aus der 25-jährigen Regierungszeit noch nicht überwunden. Das Fehlen sämtlicher CDU-Abgeordneten zeugt von Missachtung und fehlendem Respekt gegenüber den Anzuhörenden, die sich heute die Zeit genommen haben, vor Ort für ihre Stellungnahmen und Fragen zum Gesetz zur Verfügung zu stehen. Damit hat sich die CDU-Landtagsfraktion als jugendpolitischer Akteur langfristig disqualifiziert.“
Zudem weisen die rot-rot-grünen Abgeordneten darauf hin, dass der Gesetzentwurf zur Unterstützung der eigenständigen Jugendpolitik dazu dienen soll, junge Menschen in Thüringen möglichst auf allen gesellschaftlichen Ebenen zu fördern und sie in alle sie betreffenden Entscheidungen angemessen einzubeziehen.
„Uns geht es schließlich darum, junge Menschen und ihre Interessen stark zu machen und damit die demokratischen Grundlagen unseres Gemeinwesens zu stärken“, so Kati Engel, Diana Lehmann und Astrid Rothe-Beinlich abschließend.