Fraktionsbeschluss zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

Fraktionsbeschluss Istanbul-Konevntion.PNG

Seit 2018 ist die Istanbul-Konvention in Deutschland rechtlich bindend. Diese hat die Verhütung, Verfolgung und Beseitigung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, die umfassende Unterstützung der Betroffenen sowie die Förderung substantieller Gleichstellung zwischen den Geschlechtern zum Ziel. Die bündnisgrüne Landtagsfraktion hat im September 2021 ein Maßnahmenpapier zur „Umsetzung der Istanbul-Konvention in Thüringen und gegen Häusliche Gewalt“ vorgelegt.