Astrid Rothe-Beinlich: Ein wichtiger Schritt für umfassende Transparenz

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„Mit diesem Gesetzentwurf macht Thüringen einen wichtigen Schritt, um Lobbyismus und die Möglichkeit der Einflussnahme von Unternehmen auf Exekutive und Legislative zu reduzieren und Transparenz herzustellen“, erklärt Astrid Rothe-Beinlich, justizpolitische Sprecherin der grünen Fraktion im Thüringer Landtag. „Und die Problematik ist real – zahlreiche Beispiele belegen, dass sich (finanzstarke) Interessengruppen mit den kürzlich ausgeschiedenen politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern deren Insider-Wissen und ihre aktuellen Kontakte in Ministerien und/oder Parlament sichern und so einen privilegierten Zugang zur Politik erhalten“, gibt Astrid Rothe-Beinlich zu bedenken. „Dies ist jedoch zerstörerisch für unsere Demokratie, denn zunehmende finanzielle und personelle Verflechtungen gefährden die Unabhängigkeit von demokratischen Institutionen und die Ausgewogenheiten politischer Entscheidungen“, so Rothe-Beinlich weiter.
 
Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist das erste Mal im Novemberplenum 2017 behandelt worden. Die heute beschlossenen umfänglichen Änderungen gehen auf wichtige Anmerkungen zurück, die im Zuge der mündlichen Anhörung im zuständigen Justizausschuss von Anzuhörenden wie beispielsweise Transparency International und weiteren Expertinnen und Experten aus juristischen und wissenschaftlichen Bereichen vorgebracht worden sind.
So sieht der verabschiedete Gesetzentwurf vor, dass Mitglieder der Landesregierung, die beabsichtigen, innerhalb von 24 Monaten nach Amtsausscheiden eine Erwerbstätigkeit oder sonstige entgeltliche Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufzunehmen, dies schriftlich anzuzeigen haben. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sah hierfür lediglich 18 Monate vor.
In diesem Zeitraum kann die Landesregierung die Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die angestrebte Tätigkeit in Angelegenheiten oder Bereichen ausgeübt werden soll, in denen das ehemalige Mitglied der Landesregierung während der letzten 24 Monate seiner Amtszeit tätig war oder das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Landesregierung beeinträchtigt werden kann.
Eine Untersagung soll dabei in der Regel die Dauer von 18 Monaten nicht überschreiten. Der ursprüngliche Entwurf der Landesregierung sah hierfür 12 Monate vor.
Die Landesregierung entscheidet über ein Tätigkeitsverbot nach Empfehlung eines unabhängigen, ehrenamtlichen Gremiums, welches aus fünf Mitglieder besteht. Dieses soll prüfen, ob es sich bei der beabsichtigten Beschäftigung um einen Interessenskonflikt handelt oder nicht.

„Hierbei war es uns besonders wichtig, dass das beratende Gremium nicht wie ursprünglich im Gesetzentwurf vorgeschlagen aus Mitgliedern besteht, die Funktionen an der Spitze staatlicher, gesellschaftlicher oder politischer Institutionen haben, sondern aus zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, die die Vielfalt unserer Gesellschaft widerspiegeln“, erläutert Astrid Rothe-Beinlich.

„Im nunmehr verabschiedeten Gesetzentwurf sind konsequenterweise Sanktionen vorgesehen, wenn nämlich ein ehemaliges Regierungsmitglied gegen die Anzeigepflicht oder gar gegen eine Untersagung der Tätigkeit verstößt. Hier können Ordnungsgelder zwischen 1.000 € und einem halben Jahresbruttogehalt verhängt werden“, schließt die Grünenpolitikerin.