Bündnisgrüner Gesetzentwurf für ein Bildungsfreistellungsgesetz vorgestellt

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In einer gemeinsamen Diskussionsveranstaltung des DGB und des DGB Bildungswerks Thüringen stellte Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion die Eckpunkte unseres bündnisgrünen Bildungsfreistellungsgesetzes vor. Deutliche Kritik äußerte sie daran, dass die Landesregierung zwar seit Beginn der Legislatur darüber spricht eine Gesetzesinitiative vorzulegen, aber faktisch bisher nichts geschehen ist. Der bündnisgrüne Gesetzentwurf dagegen liegt bereits seit November 2011 dem Thüringer Landtag vor. Bildungsminister Matschie konnte daher nur einige abstrakte Überlegungen darlegen, da sich die schwarz-rote Koalition bisher bekanntlich nicht auf eine gemeinsame Linie einigen konnte. Die wesentlichen Unterschiede zum bündnisgrünen Gesetzesvorschlag bestehen darin, dass von Seiten des SPD-Bildungsministers keine Erstattungsregelung für Kleinst- und Kleinunternehmen vorgesehen ist. Zudem kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin den Antrag auf Bildungsfreistellung ablehnen, sobald zehn Prozent der ArbeitnehmerInnen eines Betriebes Bildungsfreistellung bereits in Anspruch genommen haben. Besonders auffällig war in der anschließenden Diskussionsrunde vor allem das ignorante Auftreten des Vertreters des Verbandes der Wirtschaft Thüringen. Dieser wollte partout nicht erkennen, wofür Bildungsfreistellung gut sein soll und auch eine gesellschaftliche Verantwortung der Betriebe für allseits gebildete Menschen lehnte dieser ab. Zudem würden die Betriebe durch die Freistellung für Bildungszwecke überlastet, ohne dies belegen zu können. Bildungsfreistellung komme ohnehin, wenn überhaupt nur in Frage, wenn die Betriebe entlastet würden. Von Seiten der Gewerkschaft wurde durch den DGB-Vorsitzenden für Hessen-Thüringen Stefan Körzell nochmal sehr deutlich formuliert, dass bisher auch einen politischen Paradigmenwechsel brauche. Bisher werde bei allen politischen Entscheidungen immer zuerst geschaut, ob die Interessen der Wirtschaft berührt seien. Er wünsche sich beispielsweise in der Koalitionsverhandlung 2014 eine Regelung, die den Interessen der Gewerkschaften und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Vorrang einräumt. Den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN finden Sie hier: http://gruenlink.de/h04