Für einen kooperativen, leistungsstarken und vertrauensvollen Bildungsföderalismus

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Um die aktuellen bildungspolitischen und wissenschaftspolitischen Ziele, wie z.B. inklusive Bildung, Ausbau von Ganztagsangeboten, Verringerung der Zahl der Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher, Erhöhung der Studienanfänger(innen) zahlen sowie die weitere Verbesserung der Qualität von Forschung und Lehre umsetzen zu können, werden mehr Investitionen in Bildung und Wissenschaft benötigt. Dies setzt jedoch einen kooperativen Bildungsföderalismus voraus, der gesamtstaatliche Kooperation ermöglicht und verfassungsrechtlich klare und verlässliche Möglichkeiten einer gemeinsamen finanziellen Verantwortung von Bund und Ländern zur Geltung bringt. Seit der Föderalismusreform aus dem Jahr 2006 ist Bildungsplanung ausschließlich Ländersache und direkte finanzielle Zuwendungen des Bundes an die Länder sind nur bezüglich der Hochschulen und auch dort nur sehr begrenzt möglich. Statt einer Stärkung der Eigenständigkeit in der Schul- und Bildungspolitik der Länder, hat die Verfassungsreform ein faktisches Kooperationsverbot bewirkt. Das Kooperationsverbot behindert wirklichen Fortschritt und erweist sich immer mehr als ein Hindernis bei der Wahrnehmung der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für die Finanzierung von Bildungsinvestitionen. Damit Bund und Länder immer dann, wenn es sinnvoII geboten und auch politisch gewünscht ist, in allen Bildungsbereichen direkt und konstruktiv zusammenarbeiten können, streben, wir eine Aufhebung des Kooperationsverbotes und eine Neuregelung der gesamtstaatlichen Bildungsverantwortung im Grundgesetz an. Derzeit liegen sowohl von einem CDU-geführten Bundesland, als auch von einem SPD-geführten Bundesland Vorschläge für eine Verfassungsreform im Bundesrat zur Beratung vor. Es ist daher von Interesse, wie sich Thüringen dazu positioniert. Zudem wurde die Landesregierung aufgefordert zu prüfen, in welchen Feldern der Bildungs- und Wissenschaftspolitik die Zusammenarbeit mit dem Bund intensiviert werden kann. Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.
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