Grüne lehnen weitere Asylrechtsverschärfungen ab

Bild zur Pressemitteilung
Mit den Stimmen von DIE LINKE, SPD und Grünen wurde heute im Thüringer Landtag ein Antrag der CDU abgelehnt, in dem diese die Landesregierung zu weiteren Verschärfungen bei der Versorgung von Asylsuchenden aufrief. So forderte die CDU unter anderem, nur noch Sachleistungen an Asylsuchende in der Erstaufnahme auszugeben und die Aufenthaltsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen auf sechs Monate auszuweiten. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, flüchtlingspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Die CDU hat mit ihrem Antrag einmal mehr versucht, sich auf dem Rücken der Asylsuchenden zu profilieren. So postuliert sie ausschließlich Maßnahmen, die dazu dienen, Asylsuchende auszugrenzen und zu diskriminieren, und die allein Stammtischparolen entgegenkommen. Daher ist es gut, dass dieser Antrag abgelehnt wurde und in Thüringen eine rot-rot-grüne Koalition regiert, die sich einer menschenrechtsorientierten Flüchtlingspolitik verpflichtet hat. Wir sind sehr froh darüber, dass im Rahmen der geltenden Gesetze mögliche Ermessensspielräume durch unsere Landesregierung genutzt werden. Auch fachlich gesehen ist überhaupt nicht zu begründen, warum die Aufenthaltsdauer der Asylsuchenden in den Erstaufnahmeeinrichtungen künstlich verlängert werden soll, zumal die Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen dringend gebraucht werden. Es ist davon auszugehen, dass sich auch in diesem Jahr die Zahl der Asylsuchenden auf einem hohen Niveau bewegen wird“, so Rothe-Beinlich. Gestern haben sich die Spitzen von CDU und SPD auf Bundesebene auf Regelungen zu einem weiteren Asylpaket verständigt. So planen CDU und SPD unter anderem die zweijährige Aussetzung des Familiennachzuges von subsidiär geschützten Flüchtlingen, die Ausweitung der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, die Einschränkung des Leistungsbezugs nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und die Schaffung von besonderen Aufnahmeeinrichtungen für Menschen aus vermeintlich sicheren Herkunftsländern, in denen eine verschärfte Residenzpflicht gilt. „Wir lehnen diese Asylrechtsänderungen ganz klar ab. Das Aussetzen des Familiennachzugs wird de facto zu einer Familientrennung von vier bis fünf Jahren führen. Schon ohne die neue Wartefrist sind Familien aufgrund der Flucht oftmals lange getrennt. Außerdem werden damit ganze Familien, Frauen und Kinder auf die oft lebensgefährlichen Fluchtrouten gezwungen. Die Einführung einer verschärften Residenzpflicht und die Beteiligung an den Kosten der Integrationskursen finden wir grundfalsch. Das soziokulturelle Existenzminimum ist für jeden Menschen sicherzustellen und auch migrationspolitisch nicht zu relativieren. Zudem hat der Bund erst kürzlich zwölf Milliarden Euro Überschüsse erwirtschaftet, die hier sinnvoll eingesetzt werden könnten“, so Rothe-Beinlich weiter. „Wir hoffen sehr, dass diese geplanten Asylrechtsverschärfungen nicht mehrheitsfähig werden. Stattdessen braucht es breite Integrationsangebote, mehr Wohnraum und eine bessere Finanzierung der Länder, damit diese ihre migrationspolitischen Aufgaben erfüllen können“, so die Flüchtlingspolitikerin der Grünen abschließend.