Grüne Fraktion unterstützt gemeinsame Resolution

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In einer gemeinsamen Resolution zur Beschulung von Flüchtlingskindern haben der Thüringer Lehrerverband, die Landeselternvertretung und die SchülerInnenvertretung ein 10-Punkte-Programm veröffentlicht, in dem die Voraussetzungen und Forderungen für eine gelingende Integration im Schulbereich beschrieben werden. Dazu erklärt Astrid Rothe- Beinlich, bildungs- und migrationspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Wir unterstützen viele der Forderungen aus der Resolution. Wichtig ist, dass sich alle gemeinsam, das heißt Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern, klar und deutlich für die vollständige Erfüllung der Schulpflicht und für eine gute Bildungsqualität für alle Kinder und Jugendlichen stark machen. Das Recht auf Bildung gilt für alle Kinder und Jugendlichen, egal ob sie hier geboren, eingewandert oder zu uns geflüchtet sind. Die Resolution macht deutlich, dass Integration in den Kitas und Schulen nicht nur notwendig, sondern von allen Beteiligten auch gewollt ist. Insbesondere unterstützen wir die Forderung nach der zusätzlichen Einstellung von Lehrkräften. Wir wissen, dass in den kommenden Jahren mehrere tausend Kinder zusätzlich in unsere Schulen aufgenommen werden. Dafür braucht es selbstverständlich die entsprechende Personalausstattung. Gleichzeitig gehen viele Lehrkräfte in den Ruhestand. Daher reichen die im Koalitionsvertrag benannten 500 Neueinstellungen pro Jahr bei Weitem nicht mehr aus. Wir setzen uns daher gerade in den Haushaltsverhandlungen für ein deutliches Nachbessern des aktuellen Haushaltsentwurfes ein. Dieser bildet die absehbar entstehenden Herausforderungen nicht vollständig ab. Klar ist, wir brauchen feste Stellen, um Kontinuität zu gewährleisten.“

Gemeinsam mit den Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern ist sich Astrid Rothe-Beinlich einig, dass schnellstmöglich Bedingungen geschaffen werden müssen, damit alle Kinder in den Kitas und Schulen – egal welcher Herkunft – bestmöglich individuelle Förderung erhalten und die deutsche Sprache lernen können. „Allen zu uns geflüchteten Jugendlichen muss der Erwerb eines Schulabschlusses ermöglicht werden. Ich halte beispielsweise eine Regelung der Schulpflicht wie in Hamburg auch in Thüringen für sinnvoll. Dort steht allen jungen Menschen der Besuch einer Schule laut Gesetz zu, auch wenn die Schulpflicht gegebenenfalls bereits erfüllt ist, da aufgrund der Flucht oder der Situation im Heimatland oftmals über längere Zeit kein Schulbesuch möglich war. Auch eine Altersbegrenzung des Berufsvorbereitungsjahres auf 21 Jahre halte ich für falsch. Junge Erwachsene sollen noch den Schulabschluss nachholen dürfen, um anschließend eine Ausbildung machen zu können und Fuß auf dem Arbeitsmarkt zu fassen“, so Rothe-Beinlich weiter.

„Derzeit haben einige Landkreise und Städte ihre Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter für Aufgaben im Rahmen der Flüchtlingsintegration eingesetzt. Ohne Zweifel ist dies eine wichtige Aufgabe, die es so gut wie möglich zu unterstützen gilt. Allerdings dürfen auch die Bedarfe in der Schulsozialarbeit nicht außer Acht gelassen werden. Wir erwarten hier, dass die Landkreise und Städte, wie beispielsweise Gera, die jeweiligen Stellen für Schulsozialarbeit an den Schulen schnell wieder besetzen. Für die Flüchtlingsaufnahme und Flüchtlingsintegration erhalten die Landkreise schließlich eine Landesfinanzierung, in deren Rahmen auch zusätzliches Personal eingestellt werden kann“, so Rothe-Beinlich abschließend.