Entscheidung über Bildungsfreistellungsgesetz steht weiter in den Sternen

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In der heutigen Sitzung des Bildungsausschusses wurden die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe für ein Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE zwar beraten, die Beratung aber nicht abgeschlossen. Damit wurde verhindert, dass in der nächsten Landtagssitzung entschieden wird, ob ein Bildungsfreistellungsgesetz für Thüringen noch in dieser Legislatur kommen wird. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Vier Jahre hatten CDU und SPD bisher Zeit, um sich auf einen eigenen Gesetzentwurf für ein Bildungsfreistellungsgesetz zu einigen. Vorgelegt wurde bis heute nichts, obwohl immer wieder beteuert wurde, dass die Landesregierung nur noch wenige Schritte von einem Gesetzentwurf entfernt sei. Wir meinen, das ist ein bitteres Armutszeugnis für diese Landesregierung, die durch Uneinigkeit, gegenseitiges Misstrauen und ständige Personalquerelen geprägt ist. Die Erwachsenenbildung – wie angekündigt – zur vierten Säule im Bildungssystem auszubauen und für eine Stärkung der Weiterbildung einzutreten, ist bis heute ausgeblieben.“ Das Bildungsfreistellungsgesetz der Bündnisgrünen liegt dem Landtag seit fast genau zwei Jahren vor. Der von der Fraktion DIE LINKE eingebrachte Ursprungsentwurf aus dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur seit Juni dieses Jahres. Im Bildungsausschuss wurde über den Sommer eine schriftliche Anhörung durchgeführt und heute ausgewertet. Nun stünde eigentlich die zweite Lesung des Gesetzes im Landtag bevor. „Wir haben die Stellungnahmen der Anzuhörenden in unserer Fraktion sehr genau diskutiert und auch Änderungen an unserem Gesetzentwurf vorgeschlagen. Allerdings bleiben wir bei unseren zentralen Forderungen. Mit dem Bildungsfreistellungsgesetz wollen wir die Möglichkeit schaffen, an fünf Arbeitstagen im Jahr bezahlte Freistellung von der Arbeit für Weiterbildung in Anspruch zu nehmen. Zugrunde liegt dabei ein ganzheitlicher Bildungsbegriff. Unser Ziel ist die Möglichkeit einer Freistellung sowohl für allgemeine, politische, kulturelle als auch für berufsweltbezogene Weiterbildung. Auch das Ehrenamt im Freistaat soll durch Bildungsfreistellung gestärkt werden“, so die bündnisgrüne Bildungspolitikerin weiter. Weiterhin betont Rothe-Beinlich, dass ein Bildungsfreistellungsgesetz die Rechte der Arbeitnehmerinnen und -nehmer stärken soll, dabei aber auch die spezifische Situation der Thüringer Wirtschaft nicht außer Acht lassen darf: „So sehen wir eine Erstattungsregelung für Kleinst- und Kleinunternehmen insbesondere als Ausgleich gegenüber den Interessen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.“ Zur heutigen Sitzung stellt die Grünenpolitikerin abschließend fest: „Unser Ziel ist es, auch den Thüringerinnen und Thüringern, ähnlich wie in zwölf weiteren Bundesländern, endlich Bildungsurlaub zu gewähren. Denn: Bildung ist das ganze Leben. Leider sorgten CDU und SPD heute dafür, dass die Weiterberatung erneut verzögert wurde. Nicht einmal ein Zeitplan für einen eigenen Gesetzentwurf konnte benannt werden. Sollte bis zur nächsten Ausschusssitzung wiederum nichts vorgelegt werden, wird unsere Fraktion auf der Abstimmung über unseren Gesetzentwurf im Plenum bestehen.“